GEZ: Wer kann sich alles vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Es sind Kosten, über die schon des öfteren gestritten wurden - und die aktuell wieder erhöht werden sollen: Die Rundfunkgebühren. Doch nicht jeder muss sie überhaupt bezahlen. Hier erfahren Sie, ob auch Sie berechtigt sind, sich von der Gebühr befreien zu lassen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender sind aktuell auf der Zielgeraden zur Anmeldung ihres Finanzbedarfs in den kommenden Jahren. In gut einem Monat müssen unter anderem ARD und ZDF die Zahlen der dafür zuständigen Kommission vorlegen. Es ist ein wichtiger Schritt in einem langen Prozess bis zur Entscheidung der Bundesländer über die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2025.
Erhöht sich der Rundfunkbeitrag auf mehr als 20 Euro?
In einem Bericht von "Business Insider" vom Freitag hieß es, die ARD-Intendanten hätten sich auf einen Vorschlag geeinigt. Die ARD wolle einen "ungedeckten Finanzierungsbedarf" in einstelliger Milliardenhöhe bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden. Das mache eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von heute 18,36 Euro im Monat auf mehr als 20 Euro erforderlich.
Die ARD-Sprecherin sagte dazu: "Die Rundfunkanstalten melden gegenüber der KEF ihren Bedarf an, keine Finanzierungslücken und erst recht keine konkreten Beiträge." Zugleich betonte sie, dass noch nichts fix sei: "Das Verfahren sieht vor, dass die Anmeldung bis Ende April an die KEF übermittelt wird. So lange sind interne Beratungen in der ARD sowie Änderungen bei der Anmeldung möglich." Das ZDF wollte sich auf Nachfrage nicht äußern, verwies aber darauf, dass der Finanzbedarf bis Ende April angemeldet werden muss.
Für diese Personengruppen gelten Befreiungen oder Ermäßigungen
Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich ganz überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Unternehmen zahlen. Er liegt derzeit bei monatlich 18,36 Euro. Mit mehr als acht Milliarden Euro jährlich werden ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Die aktuelle Beitragsperiode läuft noch bis Ende 2024.
Allerdings muss nicht jeder den Rundfunkbeitrag bezahlen, denn gewisse Kriterien berechtigen eine Freistellung von der monatlichen Gebühr. Hauptsächlich soll damit Personen geholfen werden, für die die zusätzlichen Kosten entweder eine finanzielle Belastung bedeuten würde. Dazu gehören:
Bezieher von Bürgergeld
Bezieher von Sozialhilfe
Bezieher der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung
Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Personen, die BaföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr bei den Eltern leben
Bezieher von Blindenhilfe
Bezieher von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften
Bezieher von Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge
Bezieher von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz
Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben
Zudem gibt es noch die Möglichkeit einen Härtefall zu beantragen, falls die Einkünfte die Bedarfsgrenze aber den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro überschreiten. Ebenfalls möglich ist der Härtefall-Antrag für alle, die freiwillig auf Sozialleistungen verzichten und für Studierende, die vom BAföG-Bezug ausgeschlossen sind, weil sie sich beispielsweise in einem Zweitstudium befinden oder die Förderungshöchstdauer überschritten haben.
Neben der kompletten Befreiung von den Gebühren gibt es für einige Personen auch die Möglichkeit eine Ermäßigung auf die Rundfunkgebühren zu bekommen. Betroffen sind hier diejenigen, die das Rundfunk-Angebot aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht voll ausnutzen können, zum Beispiel:
Behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können
Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung
Hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist
So beantragt man die Befreiung oder Ermäßigung
Die jeweiligen Anträge kann man ganz einfach auf der offiziellen Seite des Rundfunkbeitrags online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice schicken. Außerdem gibt es sie auch bei den zuständigen Behörden der Städte und Gemeinden.
Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Leistungsbeginn des vorgelegten Nachweises bzw. mit dem Datum der Zuerkennung des Merkzeichens "RF" bei einer Behinderung. Rückwirkend können maximal drei Jahre ab Antragstellung berücksichtigt werden.
Die Dauer richtet sich nach der Gültigkeitsdauer des Nachweises oder Leistungsbescheides, bei letzterem ist die Befreiung allerdings auf drei Jahre befristet.
Für wen gilt eine Befreiung noch?
Übrigens kann sich die Befreiung auch auf andere Personen im Haushalt auswirken: Sowohl Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr, als auch weitere volljährige Mitbewohner, wenn deren Einkommen und Vermögen bei der Gewährung der Sozialleistung berücksichtigt wurden, müssen ebenfalls nicht bezahlen, wenn man selber befreit wurde.
(mit dpa)
Im Video: CDU-Chef Merz fordert Reformen bei ARD und ZDF