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GEZ: Wer kann sich alles vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Es sind Kosten, über die schon des öfteren gestritten wurden - und die aktuell wieder erhöht werden sollen: Die Rundfunkgebühren. Doch nicht jeder muss sie überhaupt bezahlen. Hier erfahren Sie, ob auch Sie berechtigt sind, sich von der Gebühr befreien zu lassen.

Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag ist ein lästiger Kostenpunkt für viele. (Symbolbild: Getty) (imageBROKER/Markus Mainka via Getty Images)

Die öffentlich-rechtlichen Sender sind aktuell auf der Zielgeraden zur Anmeldung ihres Finanzbedarfs in den kommenden Jahren. In gut einem Monat müssen unter anderem ARD und ZDF die Zahlen der dafür zuständigen Kommission vorlegen. Es ist ein wichtiger Schritt in einem langen Prozess bis zur Entscheidung der Bundesländer über die Höhe des Rundfunkbeitrags ab 2025.

Erhöht sich der Rundfunkbeitrag auf mehr als 20 Euro?

In einem Bericht von "Business Insider" vom Freitag hieß es, die ARD-Intendanten hätten sich auf einen Vorschlag geeinigt. Die ARD wolle einen "ungedeckten Finanzierungsbedarf" in einstelliger Milliardenhöhe bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden. Das mache eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von heute 18,36 Euro im Monat auf mehr als 20 Euro erforderlich.

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Die ARD-Sprecherin sagte dazu: "Die Rundfunkanstalten melden gegenüber der KEF ihren Bedarf an, keine Finanzierungslücken und erst recht keine konkreten Beiträge." Zugleich betonte sie, dass noch nichts fix sei: "Das Verfahren sieht vor, dass die Anmeldung bis Ende April an die KEF übermittelt wird. So lange sind interne Beratungen in der ARD sowie Änderungen bei der Anmeldung möglich." Das ZDF wollte sich auf Nachfrage nicht äußern, verwies aber darauf, dass der Finanzbedarf bis Ende April angemeldet werden muss.

Für diese Personengruppen gelten Befreiungen oder Ermäßigungen

Die öffentlich-rechtlichen Sender finanzieren sich ganz überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag, den Haushalte und Unternehmen zahlen. Er liegt derzeit bei monatlich 18,36 Euro. Mit mehr als acht Milliarden Euro jährlich werden ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Die aktuelle Beitragsperiode läuft noch bis Ende 2024.

Allerdings muss nicht jeder den Rundfunkbeitrag bezahlen, denn gewisse Kriterien berechtigen eine Freistellung von der monatlichen Gebühr. Hauptsächlich soll damit Personen geholfen werden, für die die zusätzlichen Kosten entweder eine finanzielle Belastung bedeuten würde. Dazu gehören:

  • Bezieher von Bürgergeld

  • Bezieher von Sozialhilfe

  • Bezieher der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung

  • Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

  • Personen, die BaföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr bei den Eltern leben

  • Bezieher von Blinden­hilfe

  • Bezieher von Pflege­geld nach landes­gesetz­lichen Vor­schriften

  • Bezieher von Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegs­opfer­für­sorge

  • Bezieher von Pflege­zulagen nach dem Lasten­ausgleichs­gesetz

  • Personen, denen wegen Pflege­bedürftigkeit ein Frei­betrag zuerkannt wird

  • Voll­jährige, die im Rahmen einer Leistungs­gewährung in einer stationären Ein­richtung leben

Zudem gibt es noch die Möglichkeit einen Härtefall zu beantragen, falls die Ein­künfte die Be­darfs­grenze aber den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monat­lichen Rund­funk­beitrags von 18,36 Euro überschreiten. Ebenfalls möglich ist der Härtefall-Antrag für alle, die freiwillig auf Sozialleistungen verzichten und für Studierende, die vom BAföG-Bezug aus­ge­schlossen sind, weil sie sich beispiels­weise in einem Zweit­studium be­finden oder die Förde­rungs­höchst­dauer über­schritten haben.

Neben der kompletten Befreiung von den Gebühren gibt es für einige Personen auch die Möglichkeit eine Ermäßigung auf die Rundfunkgebühren zu bekommen. Betroffen sind hier diejenigen, die das Rundfunk-Angebot aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht voll ausnutzen können, zum Beispiel:

  • Be­hinderte Men­schen, deren Grad der Be­hinderung nicht nur vorüber­gehend wenigstens 80 beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstal­tungen ständig nicht teilnehmen können

  • Blinde oder nicht nur vorüber­gehend wesentlich seh­behinderte Menschen mit einem Grad der Be­hinderung von wenigstens 60 allein wegen der Seh­behinderung

  • Hör­geschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine aus­reichende Ver­ständigung über das Gehör auch mit Hör­hilfen nicht möglich ist

So beantragt man die Befreiung oder Ermäßigung

Die jeweiligen Anträge kann man ganz einfach auf der offiziellen Seite des Rundfunkbeitrags online ausfüllen, aus­drucken, unter­schreiben und mit den er­forder­lichen Nach­weisen an den Beitrags­service schicken. Außerdem gibt es sie auch bei den zu­ständigen Be­hörden der Städte und Gemeinden.

Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Leistungs­beginn des vor­ge­legten Nach­weises bzw. mit dem Datum der Zu­erkennung des Merkzeichens "RF" bei einer Behinderung. Rückwirkend können maximal drei Jahre ab Antrag­stellung be­rück­sichtigt werden.

Die Dauer richtet sich nach der Gültig­keits­dauer des Nach­weises oder Leistungs­bescheides, bei letzterem ist die Befreiung allerdings auf drei Jahre be­fristet.

Für wen gilt eine Befreiung noch?

Übrigens kann sich die Befreiung auch auf andere Personen im Haushalt auswirken: Sowohl Ehe­partner oder ein­ge­tragene Lebens­partner und Kinder bis zum 25. Lebens­jahr, als auch weitere voll­jährige Mit­be­wohner, wenn deren Ein­kommen und Ver­mögen bei der Ge­währung der Sozial­leistung be­rück­sichtigt wurden, müssen ebenfalls nicht bezahlen, wenn man selber befreit wurde.

(mit dpa)

Im Video: CDU-Chef Merz fordert Reformen bei ARD und ZDF