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Geldnot im Alter – Gibt es Alternativen zum Verkauf der Wohnung?

Nicht jeder kann sich das Eigenheim im Rentenalter noch leisten. Für dieses Problem gibt es jedoch Lösungen. Bild: ddp
Nicht jeder kann sich das Eigenheim im Rentenalter noch leisten. Für dieses Problem gibt es jedoch Lösungen. Bild: ddp

Viele Menschen merken im Ruhestand, dass ihnen die finanziellen Belastungen durch ein Eigenheim zu groß werden. Die Einkünfte fließen nicht mehr so üppig wie im Arbeitsleben, die Immobilie ist hingegen in die Jahre gekommen und es werden Reparaturen nötig.

Natürlich wird der Verkauf der Immobilie in diesen Fällen oft diskutiert, jedoch möchten viele ältere Menschen gerne in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Inzwischen gibt es am deutschen Markt einige Anbieter, die dieses Bedürfnis erkannt haben und verschiedene Modelle anbieten, in denen die bisherigen Eigentümer in ihrem Objekt wohnen bleiben können. Doch Sie sollten die Unterschiede der einzelnen Angebote genau kennen, bevor Sie sich auf ein solches Modell einlassen.

Familienlösungen

Wenn das Geld knapp wird, können vielleicht die Kinder die Immobilie übernehmen und Sie zahlen Miete. Oder Sie überlegen, ob Sie eine Einliegerwohnung integrieren und zusätzliche Mieteinnahmen generieren können. Manchmal klappt auch ein Tausch – Sie geben das große Haus auf und überlassen es den Kindern und ziehen in deren kleinere Wohnung.

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Wichtig für Sie als Eltern: Gehen Sie behutsam vor und bitten die Kinder um Rat und Diskussionsbereitschaft. So manche Idee muss über einen längeren Zeitraum entwickelt werden, bis sie für alle stimmig ist.

Sale and Lease Back – Verkaufen und Mieten

Diese Methode ist die klarste und oft auch die wirtschaftlich sinnvollste. Der bisherige Eigentümer verkauft sein Haus und schließt gleichzeitig einen Mietvertrag ab. Dieser kann über das Grundbuch gesichert werden. Für diese Sicherung wird der Käufer vermutlich einen Abschlag rausverhandeln.

Wenn jemand z.B. eine Wohnung zur Kapitalanlage sucht, ist er oftmals froh, einen Mieter zu haben, der die Wohnung wie sein Eigentum pflegt – und davon kann man in diesen Fällen eher ausgehen.

Wichtig für Sie als Verkäufer: Wenn Sie bislang immer im Eigentum gewohnt haben, wird es vielleicht eine Umstellung, nun als Mieter an einen Vertrag gebunden zu sein und nicht mehr alles frei entscheiden zu können.

Immobilien-Leibrente oder Umkehrhypothek

Bei diesem Modell erhalten Sie eine Rente, die lebenslang garantiert wird, sowie ein Wohnrecht. Besser noch ist es, nicht nur ein Wohnrecht, sondern einen Nießbrauch zu vereinbaren. So würden Sie auch bei Auszug (bspw. in eine kleinere Wohnung oder ein Pflegeheim) die erzielte Miete erhalten. Es kann hier auch eine Mindest-Renten-Laufzeit vereinbart werden (ähnlich wie bei einer Rentenversicherung).

Die Frage, ob das Modell eine unangenehme “Wette auf ein kurzes oder langes Leben” ist, muss jeder für sich durchdenken. Während der Käufer am frühen Tod “interessiert” ist, möchte der Verkäufer natürlich lange seine Rente genießen. Angeboten wird dieses Modell von Investoren, teilweise von Privatleuten und auch von einigen Banken.

Immobilie gegen Einmalbetrag und Wohnrecht/Nießbrauch

Wer sofort Geld in einer Summe benötigt, wählt diesen Weg. Gerade, wenn keine Erben vorhanden sind, möchten Eigentümer oft gerne das Geld in einer Summe erhalten und dazu das Wohnrecht (bzw. besser den Nießbrauch) erhalten. Der Abschlag beträgt aber ungefähr 50 Prozent auf den Verkehrswert des Hauses.

Wenn Sie vor einer solchen Entscheidung stehen, beachten Sie bitte, dass es hier besonders viele Aspekte zu bedenken gibt. Entscheiden Sie nicht unter Zeitnot und prüfen Sie mehrere, am Anfang vielleicht auch unrealistisch aussehende Möglichkeiten.

Ihre Stefanie Kühn