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Fehmarnbelt: EuGH bestätigt Urteil zu ungenau geprüfter Staatshilfe

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil des Gerichts der EU zu Staatshilfen für den geplanten Ostseetunnel zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark höchstrichterlich bestätigt. Der Richterspruch von 2018 besagt, dass die EU-Kommission nicht genau genug geprüft habe, ob die Hilfen rechtens sind. Einsprüche gegen dieses Urteil wurden am Mittwoch abgewiesen, wie der EuGH in Luxemburg mitteilte (Rechtssachen C-174/19 und C-175/19).

Die Kommission hatte nach dem Urteil des EU-Gerichts bereits eine genauere Prüfung eingeleitet, auch gegen das Ergebnis dieser Prüfung ist wiederum geklagt worden. Eine Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus.

Konkret wies der EuGH am Mittwoch sowohl die Rechtsmittel der Fährbetreiber gegen Teile des damaligen Urteils als auch die Einwände der Kommission ab. Die Reedereien Scandlines Dänemark und Scandlines Deutschland klagten unterstützt durch das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung und weitere Reedereien gegen von Dänemark zugesagte staatliche Hilfen und kritisierten Wettbewerbsverzerrung. Dabei geht es um zwei Entscheidungen der EU-Kommission, bei denen es um Unterstützung für Straßen- und Eisenbahnanbindungen in Dänemark - die sogenannte Hinterlandanbindung - und die sogenannte Festverbindung - ein geplanter 20 Kilometer langer Bahn- und Autotunnel zwischen dem deutschen Puttgarden und dem dänischen Rødby

- ging.