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Ein Fall für Karlsruhe? - Bundesfinanzhof verkündet Rentenurteile

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Deutschlands höchstes Finanzgericht will an diesem Montag zwei Urteile zur Rentenbesteuerung mit potenziell großen Auswirkungen auf die Staatskasse verkünden. Dabei geht es um die Frage, ob der Bund bei der noch bis 2040 laufenden schrittweisen Umstellung der Rentenbesteuerung zu Lasten der Rentner zu viel kassiert.

Eine Tendenz hatte der X. Senat des Bundesfinanzhofs in München bei den mündlichen Verhandlungen vor knapp zwei Wochen nicht erkennen lassen. Mit Spannung erwartet wird eine Antwort auf die Fragen, ob die beiden klagenden Rentner zumindest in Teilen Recht bekommen und ob der Bundesfinanzhof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der derzeitigen Regeln hat. Dann könnte die Rentenbesteuerung erneut ein Fall fürs Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe werden.

Die Umstellung der Rentenbesteuerung läuft seit 2005. Zuvor wurden "vorgelagert" die Rentenbeiträge der Arbeitnehmer besteuert. Von 2040 an werden dann "nachgelagert" die ausgezahlten Renten voll besteuert, nicht mehr die Beiträge. In der 35 Jahre langen Übergangsphase sinkt die Steuerbelastung der Rentenbeiträge. In vier Jahren werden diese steuerfrei sein. Gleichzeitig muss ein stetig wachsender Anteil der Rente versteuert werden, derzeit liegt dieser bei 81 Prozent.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bund diese Umstellung vor knapp 20 Jahren aufgegeben, damit Rentner und pensionierte Beamte gleich behandelt werden. Beamte im Ruhestand müssen seit jeher ihre Pensionen versteuern. Gleichzeitig entschied das Gericht, dass Renten nicht doppelt besteuert werden dürfen. Dies bedeutet, dass jeder Rentner mindestens so viel Rente steuerfrei erhalten muss wie er zuvor an Beiträgen aus versteuertem Einkommen eingezahlt hat.

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Um die Übergangsphase geht es den beiden Klägern, einem ehemaligen Zahnarzt und einem früheren Steuerberater, die vom Bund der Steuerzahler unterstützt werden. Ein Argument: Nach 2040 müssen die ausgezahlten Renten voll versteuert werden. Doch die Beiträge werden zuvor nur 15 Jahre lang voll absetzbar sein. Da ein Arbeitsleben normalerweise sehr viel länger dauert als 15 Jahre argumentieren Kritiker, dass sich allein aus dieser Tatsache eine verbotene doppelte Besteuerung von Renten und Beiträgen ergebe.

In einer der beiden mündlichen Verhandlungen spielte ein anderer Aspekt eine große Rolle: Die Frage, ob der steuerliche Grundfreibetrag bei der Berechnung des steuerfreien Anteils der Rente mitzählen soll. Vom Grundfreibetrag profitieren alle Steuerzahler, nicht nur Rentner. Analog gilt dies auch für Kranken- und Pflegeversicherung. In früheren Urteilen hat der Bundesfinanzhof die Umstellung von vor- auf nachgelagert grundsätzlich bestätigt und auch die Einbeziehung des Grundfreibetrags nicht moniert.