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„Faktische Grenzschließung“ – Spediteure frustriert über neue Corona-Einreiseregeln

Die neuen Einreisebestimmungen sorgen für Ärger im Transportsektor. Die Spediteure befürchten kilometerlange Lkw-Staus an den Grenzen und Versorgungsengpässe.

Die Bundesregierung hat eine neue Einreiseverordnung erlassen, die keine Ausnahmen für das Transportgewerbe vorsieht. Die Entscheidung sorgt für heftige Kritik. Florian Eck, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums, des sektorübergreifenden Interessensverbands der Verkehrsunternehmen, sprach von einer „faktischen Grenzschließung“, die sich aus der Verordnung ergebe.

„Mit der jetzt vorgelegten Corona-Einreise-Verordnung werden die Bemühungen der Bundesländer, einheitliche Regelungen und praktikable Ausnahmen für Verkehr und Logistik zu schaffen, über den Haufen geworfen“, sagte er. Darüber hinaus gäbe es immer noch zu wenig Schnelltests sowie Test- und Laborkapazitäten. „Die Auswirkungen einer solchen faktischen Grenzschließung lassen sich in Großbritannien betrachten, gestörte Lieferketten sind damit absehbar.“

Laut Verordnung, die das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen hat, müssen sich Einreisende aus Staaten, in denen die zunächst in Großbritannien und Südafrika entdeckte, nun aber auch in Europa verbreitete Corona-Virusvariante verbreitet ist, vor der Einreise digital anmelden. Auch müssen sie darüber einen Nachweis führen sowie einen Coronatest vorlegen oder an der Grenze vornehmen lassen.

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Dies gilt auch für Staaten, in denen sich täglich mindestens 200 Menschen je 100.000 Personen im Siebentagesvergleich infizieren. Die Verordnung tritt an diesem Donnerstag in Kraft und soll bis Ende März gelten.

„Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage. Wer trotzdem darauf nicht verzichten will, muss sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen“, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärt.

Der freie Warenverkehr gilt nicht mehr

Entgegen den Erwartungen des Transportgewerbes gibt es für Spediteure und Logistiker nur Ausnahmen, wenn Fahrer aus einem Land einreisen, das zwar Risikogebiet ist, in dem aber die Infektionszahlen niedriger als in Deutschland und unter 200 je 100.000 sind. Auch darf dort nicht die Virusmutation verbreitet sein. Nur in dieser Konstellation sind Fahrer davon befreit, sich digital anzumelden und sich testen zu lassen.

In der Branche bestand indes die Hoffnung, dass es eine grundlegende Ausnahme wie noch im April geben würde. Damals konnten die Transporteure eine „Green Lane“ an der Grenze nutzen und ohne Kontrollen über die Grenze fahren, womit Staus abgewendet werden konnten. Nun heißt es: „Mit der Einreiseverordnung führt die Bundesregierung eine bundesweite Einreise-Testpflicht ein, die die Quarantäneregelungen der Länder ergänzt.“

Für die Regelungen der Länder hatte die Bundesregierung bereits am Freitag eine Musterquarantäneverordnung erstellt. Sie sieht nur eine kleine Ausnahme für Transporteure vor.

So wären Fahrer von Test- und Quarantäneregeln „bei Aufenthalten von weniger als 72 Stunden“ befreit gewesen. Der Verband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hatte die Bundesregierung gewarnt, sie laufe „wissentlich in den Versorgungskollaps“, wie Präsident Dirk Engelhardt dem Handelsblatt sagte.

Über 100.000 Fahrer sind betroffen

Der BGL verweist auf Daten der Bundesanstalt für Arbeit. Danach stammt jeder fünfte in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fahrer aus dem Ausland – vornehmlich aus Osteuropa. Diese Fahrer würden im Durchschnitt drei bis vier Wochen touren, bevor sie dann für ein bis zwei Wochen in ihr Heimatland zurückfahren. Entsprechend müssten sie alle in Quarantäne.

Nach Angaben der Bundesanstalt fallen 118.735 Fahrer darunter. „Die Versorgungsketten würden zusammenbrechen, weil uns schlicht die Fahrer fehlen“, warnte Engelhardt. Bestand noch die Hoffnung, dass die Länder weitergehende Ausnahmen festlegen würden, so ist dies mit der bundesweit geltenden Einreiseverordnung obsolet. Vielmehr fehlten an den Grenzen die Testzentren, sodass „die europäischen Nachbarstaaten nun den Schwarzen Peter zugeschoben bekommen“, wie es beim BGL am Mittwochabend hieß.