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Darauf sollten Sie bei Versicherungen gegen Unwetterschäden achten

Gegen Sturm abgesichert zu sein wird immer wichtiger. Auch Überschwemmungen sind überall in Deutschland möglich. Eine universelle Versicherung gegen alle Unwetterereignisse gibt es aber nicht.

Sturm, Starkregen, Überschwemmungen, Erdbeben: Die Liste möglicher Unwetterereignisse ist lang. Besonders eines kann alle Deutschen mit Wohneigentum treffen: Denn „Gegenden, die vor Hochwasser sicher sind, gibt es faktisch nicht“, sagt Mathias Scheuber, Vorstandsvorsitzender der Ergo Versicherung AG. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, „dass extremer Niederschlag an jedem Ort in Deutschland möglich ist. Auch abseits von Flüssen ist die Absicherung von Überschwemmungsschäden daher ein wesentliches Element der Risikovorsorge.“

So haben Versicherer in Deutschland 2017 laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gut zwei Milliarden Euro für Schäden durch Sturm, Hagel und Starkregen ausgegeben. Die Frage, wie man sich richtig gegen Unwetter versichert, ist heikel: Denn je nachdem, wo welcher Schaden passiert, zahlt eine andere Versicherung. Das Handelsblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Policen:

Welche Versicherung zahlt, wenn sich ein Dachziegel nach einem Unwetter löst?
Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung für Eigentümer springt ein, wenn sich Teile des Daches lösen oder Bäume aus dem Garten das Nachbargebäude, fremde Fahrzeuge oder gar Personen verletzen. In der Regel muss die Windgeschwindigkeit Stärke 8 (62 bis 74 Stundenkilometer) oder höher sein, damit die Versicherung zahlt. Dabei orientieren sich die Versicherer bei der Messung an den Informationen und Beobachtungen des Deutschen Wetterdienstes. Ferner werden auch typische Sturmschäden in der Nachbarschaft als Beleg für die Bewertung der Sturmstärke berücksichtigt.

Mieter sind mit einer privaten Haftpflicht auf der sicheren Seite. Wenn der Sturm beispielsweise einen Blumentopf vom Balkon weht, der einen Passanten verletzt, kann der Schaden ohne Haftpflichtversicherung teuer und langjährig werden.

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Welche Versicherung haftet bei Schäden am eigenen Haus?
Bauherren und Immobilienbesitzer können sich über eine Wohngebäudeversicherung vor Schäden durch Sturm, Blitz und Hagel schützen. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten, und einige zahlen auch bis zu zwölf Monate den Mietausfall. Rund 70 Prozent aller Sturmschäden betreffen laut Ergo die Wohngebäudeversicherung.

Ein Gebäude, das sich im Rohbau befindet, ist besonders anfällig für Sturmschäden. Die Feuerrohbauversicherung bietet bei Brandursachen auf der Baustelle Sicherheit. Wenn beispielsweise ein Haus gebaut wird und es in der Entstehungsphase durch einen Funkenflug Feuer fängt, zahlt die Versicherung Löscharbeiten und notfalls auch den Wiederaufbau.

Ebenfalls nützlich in der Entstehungsphase ist eine Bauleistungsversicherung. Sie bietet eine breite Absicherung bei Unwetter, Vandalismus und Zerstörung an Gebäude und Grundstück. Auch Gerüst und unbezahlte Materialien, etwa Ziegel, sind geschützt.

Wie lassen sich Möbel und Wertsachen im Haus versichern?
Eine Hausratversicherung schützt das gesamte bewegliche Eigentum vor Schäden, die durch etwas Unvorhergesehenes entstanden sind. Beispielsweise Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm, Hagel und Leitungswasser. In der Regel zahlt die Versicherung aber nur eine Entschädigung bis zu einer festgelegten Höchstsumme. Viele Versicherungen bieten einen festen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche an.

Wenn zum Beispiel ein Blitz in die Stromleitung einschlägt, kann dies zu Überspannung führen, und elektrische Geräte können kaputtgehen. Der Schutz vor Überspannungsschäden ist nicht in allen Hausratspolicen enthalten. Der ist allerdings „überaus wichtig“, sagt Peter Grieble, Abteilungsleiter Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Wann ist ein Elementarschadenschutz sinnvoll?
Unwetter haben bereits gezeigt, wie wichtig es ist, zudem einen Elementarschadenschutz zu haben, auch Naturgefahrenversicherung genannt, ist. Nur diese schützt vor den finanziellen Folgen einer Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben. Dieser Baustein ist Laut GDV in neuen Policen oft schon enthalten. Bundesweit bieten rund 130 Versicherer diesen Schutz an. Jedoch sind bisher nur etwa 41 Prozent aller Gebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert.

Häufig werden auch nur einzelne Naturrisiken abgesichert. Man sollte unbedingt darauf achten, dass auch die Gefahr Rückstau durch Überschwemmungen aus der öffentlichen Kanalisation mitversichert ist, um im Fall der Fälle sein Haus zu aktuellen Standards wiederaufbauen zu können. Wichtig zu wissen: Ein Rückstau kann auch ohne Gewässer in der Nähe passieren.

Viele Haushalte haben zwar klassische Wohngebäude- oder Hausratversicherungen. Häufig ist auch der Elementarschadenschutz in Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung mitversichert – aber eben nicht immer, warnt Grieble. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich. Angesichts der Zunahme von Unwettern können Bürger nicht mehr ohne Weiteres auf staatliche Unterstützung durch Bund und Länder hoffen.

Allerdings dürfen Versicherungen auch Anträge ablehnen, wenn ihnen das Risiko zu hoch erscheint – etwa, wenn ein Haus an einem Fluss steht, der regelmäßig über die Ufer tritt. Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss im Juni 2017, dass in Zukunft niemand mehr Zuschüsse bekommt, der nicht nachweislich – bevor der Schaden passiert ist – versucht hat, einen Versicherungsschutz zu bekommen. „Ablehnungsbescheide sollten unbedingt aufbewahrt werden“, rät daher Verbraucherschützer Grieble.