Werbung
Deutsche Märkte schließen in 7 Stunden 11 Minuten
  • DAX

    18.510,53
    -97,63 (-0,52%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.973,46
    -30,08 (-0,60%)
     
  • Dow Jones 30

    38.571,03
    -115,27 (-0,30%)
     
  • Gold

    2.356,70
    -12,60 (-0,53%)
     
  • EUR/USD

    1,0893
    -0,0013 (-0,12%)
     
  • Bitcoin EUR

    63.484,42
    +98,27 (+0,16%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.446,14
    -1,01 (-0,07%)
     
  • Öl (Brent)

    72,86
    -1,36 (-1,83%)
     
  • MDAX

    26.807,52
    -155,97 (-0,58%)
     
  • TecDAX

    3.366,75
    -0,89 (-0,03%)
     
  • SDAX

    15.167,82
    -21,72 (-0,14%)
     
  • Nikkei 225

    38.837,46
    -85,54 (-0,22%)
     
  • FTSE 100

    8.211,09
    -51,66 (-0,63%)
     
  • CAC 40

    7.956,54
    -41,48 (-0,52%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.828,67
    +93,67 (+0,56%)
     

EZB-Urteil: Brüssel hält sich rechtliche Schritte gegen Berlin offen

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Ein Jahr nach dem aufsehenerregenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Anleihenkäufen der Europäischen Zentralbank hält sich die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland weiter offen. "Die Kommission ist bereit, bei Bedarf auf rechtliche Schritte zurückzugreifen", sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde der Deutschen Presse-Agentur. Man habe das Urteil analysiert und stehe in Kontakt mit den deutschen Behörden. Es sei wichtig, bald eine Lösung zu finden. Jede Lösung müsse mit EU-Recht in Einklang stehen und den Vorrang des EU-Rechts respektieren.

Nach dem Urteil vom 5. Mai 2020 hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigt, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. Am Ende eines solchen Verfahrens könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof stehen. Die EU-Kommission ist unter anderem dafür zuständig, die Einhaltung von EU-Recht zu überwachen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den billionenschweren Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB vor einem Jahr als teilweise verfassungswidrig eingestuft - und damit zum ersten Mal einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs widersprochen. Von der Leyen erinnerte damals unter anderem daran, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht habe und EuGH-Urteile bindend seien.

Wie der Sprecher nun deutlich machte, hat die EU-Kommission in der Sache noch keine Entscheidung getroffen. Er betonte jedoch, dass die Entscheidung aus Karlsruhe das vorangegangene EuGH-Urteil seiner Rechtskraft in Deutschland beraube. Die endgültige Autorität von EuGH-Urteilen sei für das Primat des EU-Rechts jedoch eine grundlegende Voraussetzung.