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Pleite für Vestager: EU-Gericht annulliert Milliardenforderung gegen Apple

Die Forderung nach einer Steuernachzahlung von 13 Milliarden Euro für Apple in Irland ist nichtig. Das Urteil bedeutet nicht nur einen herben Dämpfer für die EU-Wettbewerbskommissarin.

Der US-Konzern hat sich im Steuerstreit mit der EU mit seiner Argumentation durchgesetzt – zumindest vorerst. Foto: dpa
Der US-Konzern hat sich im Steuerstreit mit der EU mit seiner Argumentation durchgesetzt – zumindest vorerst. Foto: dpa

Spektakulär war Margrethe Vestagers Anordnung, Apple müsse 13 Milliarden Euro an Steuern in Irland nachzahlen. Und spektakulär ist nun das Urteil des EU-Gerichts, das die Entscheidung der EU-Wettbewerbskommissarin für nichtig erklärt.

Die EU-Kommission habe nicht nachweisen können, urteilten die Luxemburger Richter in erster Instanz, dass die Steuerabsprachen zwischen den irischen Finanzbehörden und dem US-Konzern einen Verstoß gegen die europäischen Beihilferegeln bedeuteten. Trotz einiger Unzulänglichkeiten sei die irischen Steuerbescheide im Großen und Ganzen in Ordnung gewesen.

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Das Urteil bedeutet nicht nur einen herben Dämpfer für Vestager, die ihren Ruf als Kämpferin gegen unlautere Konzernpraktiken auch mit dem Apple-Entscheid von 2016 begründet hatte. Er könnte auch ihre Bemühungen bremsen, der Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen über das Beihilferecht zu Leibe zu rücken.

Die Nachzahlung für Apple war der bisherige Höhepunkt einer Kampagne, in der die Kommission allzu vorteilhafte Absprachen zwischen einzelnen Unternehmen und den nationalen Steuerbehörden als unrechtmäßige Staatshilfe ahndete.

Im Zuge dessen hatte die Kommission unter anderem die Steuerdeals von Amazon und Fiat in Luxemburg oder Starbucks in den Niederlanden ins Visier genommen. Derzeit laufen noch Untersuchungen etwa gegen Nike und Ikea.

Schwächere Position der EU möglich

„Margrethe Vestager wollte sich unbedingt politisch profilieren, hat dem Kampf gegen Steuervermeidung in ihrem Übereifer aber am Ende einen Bärendienst erwiesen“, sagte Markus Ferber, wirtschaftspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament. Die Kommission tue gut daran, solche Fälle künftig gerichtsfest vorzubereiten, so der CSU-Politiker.

Vestager kündigte an, nach einer gründlichen Prüfung des Urteils über weitere Schritte entscheiden zu wollen. Die Kommission werde aber weiterhin gegen aggressive Steuerplanung vorgehen. Die Urteile des Gerichts in den Fällen Fiat und Starbucks hätten den Ansatz der Kommission grundsätzlich bestätigt, die Steuerdeals der EU-Staaten daraufhin zu prüfen, ob sie einzelnen Unternehmen selektive Vorteile verschafften.

Ulrich Soltész, Partner für Beihilferecht bei der Kanzlei Gleiss Lutz, rechnet fest damit, dass die Kommission das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) anfechten wird. „Es kommt häufiger vor, dass der EuGH die Einschätzung des Gerichts nicht teilt“, sagte er. Nach erstem Augenschein habe auch die erste Instanz der Kommission in einigen grundsätzlichen Fragen recht gegeben, auch wenn es die konkrete Entscheidung gekippt habe.

Die Niederlage vor Gericht könnte auch die Position der EU schwächen, die im Rahmen der OECD auf internationale Maßstäbe für die Besteuerung von multinationalen Unternehmen drängt. Die Verhandlungen hatten zuletzt bereits einen Rückschlag erlitten, weil die US-Regierung angekündigt hatte, zumindest vorläufig aus den Verhandlungen auszusteigen.

Die Kommission hatte Irland vorgeworfen, Apple in zwei Steuervorbescheiden aus den Jahren 1991 und 2007 unzulässige Vergünstigungen gewährt zu haben. Die Finanzbehörden hätten erlaubt, dass der Konzern nahezu sämtliche Gewinne aus dem Verkauf seiner Produkte in der EU in zwei Tochtergesellschaften verschoben habe, die nirgendwo steuerpflichtig gewesen seien.

So habe Apple 2011 einen Profit von 16 Milliarden Euro verbucht, aber nur auf 50 Millionen Euro Steuern abführen müssen. 2014 habe der effektive Steuersatz gar nur 0,005 Prozent betragen.

Apple: Wertschöpfung in Kalifornien

Apple-Anwalt Daniel Beard widersprach in der mündlichen Anhörung vor Gericht der Darstellung, wonach der Konzern sich vor der Zahlung von Steuern gedrückt habe. Apple sei der größte Steuerzahler der Welt. Allerdings seien die außerhalb Irlands erwirtschafteten Gewinne dort auch nicht zu versteuern gewesen seien – sondern in den USA.


Dort habe das Unternehmen auch rund 20 Milliarden Dollar an Steuern darauf abgeführt: zunächst gemäß des damals geltenden US-Steuerrechts in Form einer Rückstellung, nach der großen Steuerreform von 2017 auch tatsächlich.

Der Konzern argumentiert, die eigentliche Wertschöpfung – Entwicklung oder Design zum Beispiel – finde am Konzernsitz in Kalifornien statt, und nicht in der Europazentrale in Irland. In den USA lägen auch die geistigen Eigentumsrechte. Vom südirischen Cork aus steuert Apple nach eigenen Angaben nur Routineaufgaben, vor allem Logistik und Vertrieb seines Europageschäfts.

Dieser Argumentation schlossen sich die Luxemburger Richter nun weitgehend an. Die Kommission habe nicht nachweisen können, dass die außerhalb der USA erzielten Gewinne den Aktivitäten der irischen Tochtergesellschaften zu verdanken seien. Apple und die irische Regierung zeigten sich in einer ersten Stellungnahme erfreut über das Urteil.