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Energiepauschale, E-Rezept, Tankrabatt – das ändert sich im September

Der September steht in den Startlöchern und mit ihm ändert sich vieles für Verbraucher. Bisherige finanzielle Hilfen laufen aus, die Energiepauschale kommt und einiges mehr. Alle Änderungen im Überblick.

Der September bringt Änderungen für Verbraucher mit sich. (Bild: Getty Images)
Der September bringt Änderungen für Verbraucher mit sich. (Bild: Getty Images) (photoman via Getty Images)

Der September ist traditionell der Monat, in dem der Sommer zu Ende geht und der Herbst eingeläutet wird. Ein wenig Zeit bleibt dem Sommer allerdings noch, offizieller Herbstanfang ist erst gegen Ende des Monats am 23. September. Neben dem Jahreszeitenwechsel warten im neunten Monat des Jahres aber auch wieder einige neue Regeln und Gesetze auf Verbraucher.

Corona-Infektionsschutzgesetz läuft aus

Am 23. September läuft das aktuelle Infektionsschutzgesetz aus. Damit gibt es offiziell keine Corona-Regeln mehr. Neue Regelungen wurden aber bereits vorgestellt. Sie sollen vom 1. Oktober bis zum 23. April 2023 gelten.

Tankrabatt endet

Wer aufs Auto angewiesen ist, konnte die vergangenen drei Monate zumindest ein bisschen aufatmen. Die Bundesregierung hatte die Energiesteuer auf das von der EU vorgeschriebene Mindestmaß gesenkt, damit wurde der Sprit günstiger. Ab 1. September fällt diese Entlastungsmaßnahme weg, die Preise für Benzin und Diesel dürften damit wieder steigen.

Schluss fürs 9-Euro-Ticket

Viel Zuspruch gab es im Sommer für das 9-Euro-Ticket, das jeder in Deutschland von Juni bis August nutzen konnte. Auch diese Erleichterung wird es ab 1. September nicht mehr geben. Aber: Über ein neues Monats-Sparticket wird heiß diskutiert. Preislich könnte das zwischen 9 und 69 Euro liegen. Aber noch ist die Finanzierung unklar und ein Termin steht ebenfalls noch nicht fest.

Energiepauschale wird ausgezahlt

Eine der größten Entlastungen gibt es im September für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen sowie für Minijobbende und Werksstudierende. Sie bekommen einmalig eine Energiekostenpauschale von 300 Euro. Arbeitnehmern wird der Betrag mit dem Gehalt ausbezahlt, Selbstständige zahlen im September entsprechend weniger Steuern.

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Der tatsächliche Betrag kann allerdings geringer als 300 Euro ausfallen, denn die Pauschale ist steuerpflichtig und wird in der Einkommensteuererklärung verrechnet. Je nach persönlichem Einkommen bleiben Beziehern zwischen 300 und 158 Euro. Wer jährlich weniger als 10.347 Euro verdient, liegt innerhalb der Freibetragsgrenze und muss die Energiepauschale nicht versteuern.

E-Rezept kommt

Ab dem 1. September sind Apotheken in ganz Deutschland verpflichtet, E-Rezepte anzunehmen. Allerdings stellen noch nicht alle Arztpraxen E-Rezepte aus. Seit 1. Juli 2021 ist das elektronische Rezept in der Testphase. Zunächst startete das E-Rezept als Modellprojekt in der Region Berlin-Brandenburg. Ab 1. September soll es in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein eingeführt werden. Anfang 2023 soll das E-Rezept dann deutschlandweit erhältlich sein. E-Rezepte werden mittels einer Smartphone-App eingelöst. Wer kein Handy besitzt, bekommt das E-Rezept ausgedruckt in der Arztpraxis.

Mehr Geld für Pflegekräfte

Zum 1. September tritt das Tariftreuegesetz in Kraft. Das bringt vielen Pflegekräften mehr Geld, denn dann dürfen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, die ihre Pflegenden mindestens nach Tarifvertrag oder nach einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung bezahlen. Damit werden für viele Pflegekräfte die Gehälter steigen.

Im Video: Spritpreise - So wirkt sich der Tankrabatt auf die Benzinpreise wirklich aus