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Ende für weitere Corona-Schutzvorgaben

BERLIN (dpa-AFX) -In der Corona-Krise gelten von Mittwoch an keine Testpflichten für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen mehr. Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Das legt eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums fest, die am Mittwoch in Kraft tritt. Für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen ist die Maskenpflicht demnach ebenfalls vorbei.

Die vorzeitige Lockerung der Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz war mit der stabilen Corona-Lage begründet worden. Für Besucherinnen und Besucher in Praxen, Pflegeheimen und Kliniken bleibt aber noch bis 7. April eine bundesweite Maskenpflicht bestehen. Dies soll vor allem Risikogruppen weiterhin schützen.