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Elementarschäden: Versicherung greift erst nach Wartezeit

Eine Elementarversicherung schützt etwa bei Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdsenkung oder Erdrutsch. Sie greift aber nicht sofort mit Vertragsabschluss.
Eine Elementarversicherung schützt etwa bei Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdsenkung oder Erdrutsch. Sie greift aber nicht sofort mit Vertragsabschluss.

Nach der Flutkatastrophe in Teilen Deutschlands verzeichnen Versicherungen ein deutlich höheres Interesse an Elementarschadenversicherungen. Der Schutz greift aber nicht sofort.

Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Elementarversicherung abschließt, muss mit einer Warte- oder Karenzzeit rechnen. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Der Versicherungsschutz greift also nicht sofort nach Vertragsabschluss. Vielmehr legen die Versicherer die Wartezeit nach Angaben des GDV individuell fest. Je nach Anbieter kann sie mehrere Wochen betragen. Verbraucher erfahren das exakte Datum des Versicherungsbeginns aus der Police, so der GDV.

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Hintergrund der Regelung: Laut GDV wollen die Versicherer so Missbrauch vorbeugen und ausschließen, dass eine Versicherung erst kurz vor einem erwarteten Unwetter oder Hochwasser abgeschlossen und dann nach dem Schaden wieder gekündigt wird.

Tarife abhängig von Wahrscheinlichkeit und Ort

Die Elementarversicherung ist ein Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung. Sie schützt etwa bei Schäden durch Hochwasser, Starkregen, Erdsenkung oder Erdrutsch.

Die Tarife für den Baustein sind abhängig von der Wahrscheinlichkeit für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Wo das Risiko für Hausbesitzer sehr gering ist, sind die Policen günstig, in Risikozonen wird es teurer.