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Die wichtigsten Neuregelungen für Autofahrer im neuen Jahr

Millionen Autofahrer sind 2019 von Neuregelungen betroffen. (Symbolbild: Getty Images)
Millionen Autofahrer sind 2019 von Neuregelungen betroffen. (Symbolbild: Getty Images)

Das neue Jahr bringt traditionell auch viele Änderungen auf Gesetzesebene mit sich. Besonders für Autofahrer ändert sich 2019 einiges. Hier sind die wichtigsten Neuregelungen im Überblick.

Von den Änderungen im neuen Jahr sind Millionen deutsche Autofahrer betroffen. So greifen nicht nur neue Typklassen bei der Kfz-Versicherung, sondern es gibt auch neue Vorschriften und Steuervorteile für Elektroautos sowie ausgedehnte neue Dieselfahrverbote in mehreren deutschen Städten. Das sollten Sie dazu wissen:

Neue Typklassen bei der Kfz-Versicherung

Einmal jährlich werten die Statistiker des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Schadensbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus. Nach dieser Kalkulation wird dann der Kfz-Versicherungsbeitrag angepasst – Automodelle mit vergleichsweise wenigen Schäden und geringen Reparaturkosten erhalten eine niedrige Typklasse, solche mit vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen eine hohe.

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Wie der GDV mitteilt, sind von den neuen Typklassen zum 01. Januar 2019 elf Millionen Autofahrer betroffen. Rund 5,4 Millionen profitieren demnach von besseren Typklassen, etwa Besitzer eines VW Tiguan 2.0 TSI 4Motion oder eines Seat Ateca 1.4 TSI. Für knapp 5,7 Millionen Autobesitzer gelten künftig höhere Einstufungen, zum Beispiel für Fahrer eines Renault Kadjar 1.2 oder eines Kia Niro 1.6 Hybrid. Für immerhin fast drei Viertel der Autofahrer – etwa 29,5 Millionen – bleibt es 2019 bei derselben Typklasse.

Neuzulassungen online möglich

Ab Mitte 2019 soll das An- und Abmelden von Fahrzeugen in vollem Umfang über das Internet möglich sein. Dann können Fahrzeughalter online sowohl Neuzulassungen als auch Anmeldungen von Halterwechseln durchführen. Voraussetzung für die Onlinezulassung ist ein Personalausweis mit Onlinefunktion.

Die Regierung versucht mit Steuervorteilen, mehr Unternehmen zum Kauf von Elektroautos zu motivieren. (Symbolbild: Getty Images)
Die Regierung versucht mit Steuervorteilen, mehr Unternehmen zum Kauf von Elektroautos zu motivieren. (Symbolbild: Getty Images)

Warnsignale für Elektroautos

Wie eine EU-Verordnung vorschreibt, müssen ab dem 01. Juli 2019 alle neuen Elektro- und Hybridautos ein künstliches akustisches Signal von sich geben, um Fußgänger, Radfahrer und Sehbehinderte auf die Fahrzeuge aufmerksam zu machen. Das Warnsystem AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) muss bei einer Fahrgeschwindigkeit bis 20 km/h sowie im Rückwärtsgang aktiv sein, da die Autos sonst kaum zu hören sind. Das Warngeräusch soll mit dem Klang eines Verbrennungsmotors vergleichbar sein.

Steuervorteile für Elektro-Firmenwagen

Arbeitnehmer, die ihre Dienstwagen auch privat nutzen, müssen normalerweise ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Für Elektro- und Hybridfahrzeuge wird dieser Satz nun halbiert: Für alle E- und Hybrid-Firmenautos, die zwischen dem 01. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 angeschafft werden, beträgt der geldwerte Vorteil nur noch 0,5 Prozent des Listenpreises.

Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge werden im kommenden Jahr weiter ausgebaut. (Symbolbild: ddp Images)
Die Fahrverbote für Dieselfahrzeuge werden im kommenden Jahr weiter ausgebaut. (Symbolbild: ddp Images)

Neue Abgasnorm Euro 6d-TEMP

Ab dem 01. September 2019 dürfen keine Neuwagen mehr mit der Abgasnorm Euro 6c zugelassen werden. Stattdessen müssen alle neu zugelassenen Fahrzeuge die strenge Norm Euro 6d-TEMP erfüllen. Die neueste Abgasnorm bietet Autofahrern die derzeit größtmögliche Sicherheit im Hinblick auf mögliche Fahrverbote in Städten. Neu ist bei der Messung der Schadstoffwerte für Pkw die Prüfung im realen Betrieb, um die Diskrepanz zwischen den im Labor gemessenen Abgaswerten und den tatsächlichen Emissionen zu verringern.

Neue Fahrverbote in Städten

Ab dem 01. Januar 2019 dürfen Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 4 und niedriger nicht mehr die Umweltzone von Stuttgart befahren. Im April 2019 wird auch in der Umweltzone von Köln ein entsprechendes Fahrverbot eingerichtet, das im September 2019 auch auf Euro-5-Diesel ausgeweitet wird.

In vielen anderen Städten sind einzelne Straßenabschnitte von den Fahrverboten betroffen: In Bonn dürfen ab September 2019 auf zwei Straßenabschnitten keine Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 5 mehr fahren, in Berlin sind ab Juni 2019 vorerst 11 Straßenabschnitte mit dem Verbot belegt, in Darmstadt zwei und in Gelsenkirchen einer ab Juli 2019.

In Essen wird ab September 2019 eine eigens eingerichtete Zone, die auch einen Abschnitt der A40 umfasst, für Fahrzeuge unterhalb Euro 6 gesperrt. Es drohen weitere Fahrverbote in Mainz, Frankfurt, München, Aachen und Wiesbaden sowie Ausweitungen in Darmstadt und Berlin.