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Deutsche Bank erringt Teilerfolg gegen Postbank-Investoren

Ärger für Postbank-Investoren: Im Streit um die Postbank-Übernahme durch die Deutsche Bank verzichten die Staatsanwälte auf ein Ermittlungsverfahren.

Seit Jahren ist die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank ein Zankapfel zwischen dem Frankfurter Kreditinstitut und mehreren Investoren. Die Anleger – zu denen auch große Adressen wie Fondshäuser zählen – sind der Meinung, dass die Deutsche Bank ihnen 2008 nach ihrem Einstieg bei der Postbank ein lukratives Übernahmeangebot hätte unterbreiten müssen. Auf einem Nebenschauplatz der komplexen Zivilverfahren hat die Deutsche Bank nun einen juristischen Sieg errungen.

Es geht um eine Strafanzeige, die Investoren gegen viele an der Transaktion Beteiligte gestellt hatte. Zu den Beteiligten gehören auch der damaligen Finanzvorstand der Bank, Stefan Krause sowie Post-Chef Frank Appel. Doch die Staatsanwaltschaften in Köln und Bochum haben die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgelehnt. Sie halten die Vorwürfe für unbegründet.

Die Frankfurter Staatsanwälte hatten sich zuvor bereits für unzuständig erklärt. Die Deutsche Bank und die Rechtsanwaltskanzlei BayerLaw, die die Investoren vertrat, bestätigten dies auf Anfrage. Zuerst hatte die Nachrichtenagentur Bloomberg darüber berichtet.

„Damit sind sämtliche von BayerLaw erhobenen Vorwürfe eingestellt. Die Deutsche Bank sieht sich hierdurch in ihrer Rechtsauffassung bestätigt“, sagte ein Sprecher der Deutschen Bank. Auf der gegnerischen Seite kündigte Rechtsanwalt Jan Bayer von BayerLaw an, von weiteren Rechtsmitteln absehen zu wollen.

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Er begründete das unter anderem damit, dass Ex-Deutschbanker Krause und Post-Chef Appel in einem der beiden Zivilverfahren gegen die Deutsche Bank zu diesem Thema nun erneut als Zeugen geladen werden. „Ein weiterlaufendes Ermittlungsverfahren hätte dann unter Umständen zu Aussageverweigerungsrechten im Zivilverfahren geführt“, sagte Bayer.

Ausgestanden ist der Streit um die Postbank-Übernahme damit aber noch lange nicht. Die Zivilklagen laufen weiter. Mehrere Großinvestoren, darunter Allianz Global Investors, die Tochter des Versicherungsriesen Allianz und Union Investment, das Fondshaus der Volks- und Raiffeisenbanken, sowie Deka Investments, die Fondstochter der Sparkassen, aber auch zahlreiche Kleinaktionäre haben die Deutsche Bank auf rund eine Milliarde Euro Schadensatz im Zusammenhang mit der Postbank-Übernahme verklagt.

In dem am weitesten fortgeschrittenen Verfahren der Düsseldorfer Verlags- und Finanzanlagegesellschaft Effecten-Spiegel AG gegen die Deutsche Bank vor dem Oberlandesgericht Köln (13 U 166/11) entschied der Senat nach Handelsblatt-Informationen bereits in diesem März, Stefan Krause, der zum Zeitpunkt der Postbank-Übernahme Finanzvorstand der Deutschen Bank war, als Zeuge zu laden. Auch Postchef Frank Appel wurde erneut geladen. Weil beide am ursprünglich angesetzten Verhandlungstermin am 28. Juni jedoch verhindert waren, wurden neue Termine für den 13. und 20. März 2019 angesetzt.

In diesem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die Deutsche Bank den Postbank-Aktionären bei der Übernahme ein zu niedriges Angebot gemacht hatte. Sie hatte die Postbank in zwei Schritten übernommen. 2008 erwarb sie von der Deutschen Post für 57,25 Euro je Aktie 29,75 Prozent der Anteile an der Bonner Filialbank.

Damit blieb die Deutsche Bank haarscharf unter der 30-Prozent-Marke, ab der ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre rechtlich vorgeschrieben gewesen wäre. Kaum zwei Jahre später kam dann das Übernahmeangebot an alle – allerdings erhielten die Postbank-Aktionäre dann nur noch 25 Euro pro Anteilsschein.

Der Vorwurf der Kläger lautet: Die Deutsche Bank habe mit dem anderen damaligen Großaktionär, der Deutschen Post, gemeinsame Sache gemacht und daher bereits im ersten Schritt der Übernahme die Kontrolle bei der Postbank übernommen. Diese sogenannte konzertierte Aktion – englisch: „acting in concert“ – hätte zwingend zu einem Übernahmeangebot an alle Aktionäre führen müssen, für besagte 57,25 Euro.

Die Deutsche Bank will vor Gericht den Übernahmevertrag nicht komplett offenlegen. Krause und Appel wurden daher nun als Zeugen geladen, um zu klären, ob die Deutsche Post zwar noch formal die Aktien hielt, im Grunde aber bereits nur noch im Sinne der Deutschen Bank gehandelt hat.