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Das kostet eine Scheidung in Deutschland

Anwälte treiben Kosten in die Höhe

Eine Scheidung kostet weit mehr als Nerven (Bild: Getty Images)
Eine Scheidung kostet weit mehr als Nerven (Bild: Getty Images)

Das Scheitern einer Ehe ist für alle Beteiligten schon schlimm genug, vor allem, wenn Kinder betroffen sind. Hinzu kommen aber selbst bei recht einvernehmlichen Trennungen noch erhebliche Kosten für Gericht und Anwälte. Die können sich schnell auf viele tausend Euro belaufen. Mit einigen Vorkehrungen lässt sich eine Scheidung aber vergleichsweise einfach und günstig abwickeln.

Generell richten sich die Kosten einer Scheidung in Deutschland nach dem Nettoeinkommen der Eheleute, der Zahl der Kinder sowie dem Vermögen. Hieraus wird der sogenannte Verfahrenswert berechnet und zwar anhand dieser Formel:

Nettoeinkommen minus 250 Euro je Kind x 3 plus zehn Prozent des Vermögens. Die Höhe des Verfahrenswertes bestimmt die Gerichts- und Anwaltskosten und kann zu extrem unterschiedlichen Endsummen führen.

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Das Versicherungsportal „Getsurance“ hat hierzu verschiedene Szenarien erstellt:

Beispielrechnung 1: Ein Ehepaar mit zwei Kindern, einem Nettoverdienst von 3.000 Euro und einem Vermögen in Höhe von 5.000 Euro verfügt über einen Verfahrenswert von 8.000 Euro. Die Kosten für zwei Anwälte liegen bei insgesamt 2.280 Euro, die Gerichtskosten bei 203 Euro – ergibt Gesamtkosten von mindestens 2.483 Euro.

Beispielrechnung 2: Ein Ehepaar ohne Kinder mit 6.000 Euro Nettoverdienst und 250.000 Euro Vermögen kommt bereits auf 5.895 Euro.

Beispielrechnung 3: Ein Ehepaar mit einem Kind, Nettoverdienst von 8.000 Euro und einem Vermögen von 600.000 Euro muss für die Scheidung mindestens rund 7.500 Euro berappen.

Damit ist es aber oft nicht getan. Wird um Unterhalt und Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder gestritten, kommen weitere Kosten für Gerichtsverfahren und Anwälte hinzu. Auf diese Weise kann die Scheidung schnell zu einer extrem teuren oder sogar existenzbedrohenden Angelegenheit werden.

Vorsorge in glücklicheren Tagen kann bei der Kostendämpfung helfen. Was viele nicht wissen: Ein Ehevertrag kann auch noch nach der Trauung abgeschlossen werden. In ihm lässt sich für den Fall einer Scheidung beispielsweise festlegen, wie bezüglich der Kinder Umgang und Unterhalt geregelt werden sollen. Um später Streitigkeiten zum Vermögen zu vermeiden, können die Ehepartner eine Gütertrennung vereinbaren. Auf diese Weise bleibt das individuelle Vermögen separat. Ein Ausgleich des erzielten Vermögenszuwachses während der Ehe erfolgt im Falle der Scheidung dann nicht. Sind sich die Ex-Partner über die Bedingungen einig, reicht ein gemeinsamer Anwalt für die rechtliche Abwicklung. Auch so kann erheblich gespart werden.