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Darf ich meinen Dienstwagen verleihen?

Gibt es in der Dienstwagenregelung keine Einschränkung für den Verleih an Dritte, dürfen Arbeitnehmer den Firmenwagen grundsätzlich weitergeben.
Gibt es in der Dienstwagenregelung keine Einschr채nkung f체r den Verleih an Dritte, d체rfen Arbeitnehmer den Firmenwagen grunds채tzlich weitergeben.

Eine Freundin braucht dringend ein Auto - aber man hat selbst lediglich den Dienstwagen zur Verfügung. Dürfen Beschäftigte in einem solchen Fall ihr Fahrzeug verleihen?

Einige Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt - und dürfen ihn zum Teil auch privat nutzen. Aber wie sieht es aus, wenn man den Wagen an andere verleihen möchte? Ist das erlaubt?

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«Da kommt es zunächst darauf an, ob es eine Dienstwagenregelung gibt», erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Die findet sich zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Darin kann dann zum Beispiel explizit geregelt sein, dass Beschäftigte ihren Dienstwagen nur an Lebenspartner oder Haushaltsangehörige verleihen dürfen.

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Sollte es keine entsprechende Regelung geben, dürfen Arbeitnehmer den Firmenwagen grundsätzlich auch verleihen, so Oberthür. Allerdings sollte er sich rückversichern, dass der Versicherungsschutz auch andere Fahrer einschließt - anderenfalls geraten Arbeitnehmer schnell in die Haftungsfalle.

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