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Düsseldorf: Neue Maskenpflicht nur noch in Alt- und Innenstadt

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Stadt Düsseldorf verzichtet nach einer gerichtlichen Niederlage auf eine neue generelle Maskenpflicht: Ab Mittwoch gilt sie nur noch "in stark frequentierten Teilen der Stadt" wie der Altstadt, Teilen der Innenstadt sowie rund um den Hauptbahnhof. Das teilte die Verwaltung am Dienstag mit.

Die generelle Maskenpflicht war vergangene Woche eingeführt und am Montag vom Verwaltungsgericht als "rechtswidrig" bezeichnet worden. Das Gericht hatte damit dem Eilantrag eines Bürgers stattgegeben. Auch wenn die Entscheidung formell nur den Kläger selbst von der Maskenpflicht befreite, hatte die Stadt ihre Allgemeinverfügung daraufhin wieder aufgelöst und eine neue angekündigt.

In der Altstadt und den Haupteinkaufsstraßen in der Stadtmitte gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nun täglich zwischen 10 und 19 Uhr, rund um den Hauptbahnhof in der Zeit von 6 bis 22 Uhr.

Düsseldorfs neuer Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) appellierte an die Bürger, weiter freiwillig eine Alltagsmaske auch außerhalb der nun festgelegten Gebiete zu tragen. Die bereits montierten Hinweisschilder sollen bleiben bestehen. Möglicherweise würden sie auch noch ergänzt, um die Menschen weiterhin an das Tragen einer Alltagsmaske zu erinnern.