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Coronakrise wird die Zahl überschuldeter Haushalte steigen lassen

Das Institut für Finanzdienstleistungen rechnet wegen der Coronakrise mit wachsender Überschuldung. Denn ein zentraler Grund dafür ist Arbeitslosigkeit.

Ein Privathaushalt gilt als überschuldet, wenn Einkommen und Vermögen über einen längeren Zeitraum trotz Verringerung des Lebensstandards nicht ausreichen, um fällige Forderungen zu begleichen. Foto: dpa
Ein Privathaushalt gilt als überschuldet, wenn Einkommen und Vermögen über einen längeren Zeitraum trotz Verringerung des Lebensstandards nicht ausreichen, um fällige Forderungen zu begleichen. Foto: dpa

Arbeitslosigkeit ist der häufigste Grund für Überschuldung. Das zeigen Zahlen des Überschuldungsreports des Instituts für Finanzleistungen (iff). So ist vergangenes Jahr in 20 Prozent aller Fälle die Überschuldung auf Arbeitslosigkeit zurückzuführen, gefolgt von Scheidung oder Trennung (zehn Prozent) und Krankheit (knapp 11 Prozent).

Dass einem Verbraucher die Schulden über die Kopf wachsen, liegt also nach Analysen des Hamburger iff in 42 Prozent aller untersuchten Fälle an Ereignissen, die von den Betroffenen schwer beeinflusst werden können.

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In gut 18 Prozent der Fälle tragen auch die Verbraucher zu ihrer Situation bei – etwa durch ihr Konsumverhalten (zehn Prozent), fehlende finanzielle Allgemeinbildung (knapp vier Prozent), Haushaltsführung und Straffälligkeit, so das iff.

In mehr als zwölf Prozent der Fälle spielt Einkommensarmut eine Rolle. Und bei fast jedem zehnten Fall wird eine gescheiterte Selbstständigkeit als maßgeblicher Auslöser für die Verschuldung angegeben.

Zwar geht das iff nicht weiter auf das Phänomen der gescheiterten Selbstständigen ein. Doch dieses Problem dürfte sich in der Coronakrise verstärken. Die Bundesregierung hat zwar massive Hilfen für Unternehmen bereitgestellt, die Corona-bedingt Umsatzeinbrüche zu beklagen haben. Doch viele Soloselbständige fallen durchs Raster.

Denn sie dürfen Hilfen beispielsweise nicht als Unternehmerlohn verwenden oder erfüllen andere Voraussetzungen nicht. Stattdessen eröffnen ihnen das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium die Möglichkeit, mit weniger Bürokratie und ohne Vermögensprüfung Hartz IV zu beantragen.

Nach dem Ende des Moratoriums könnte es kritisch werden

Nach einer Umfrage des Kreditportals Smava sind Selbstständige stärker von der Pandemie betroffen als Arbeitnehmer. Derzeit geben 38 Prozent der Selbstständigen an, unter einem finanziellen Engpass zu leiden. Der entsprechende Anteil bei Arbeitnehmern liegt derzeit bei rund 22 Prozent.

Bei Verbrauchern versucht die Bundesregierung, die wirtschaftliche Not zu mildern. So können Betroffene Mietzahlungen vorübergehend aussetzen, ohne dass sie befürchten müssen, gekündigt zu werden.

Zudem sorgte das Bundesverbraucherministerium dafür, dass Verbraucher die Rückzahlungen für Zins- und Tilgungsleistungen für Konsumenten- und Immobilienkredite für drei Monate vorübergehend einstellen können – mit der Möglichkeit einer Fristverlängerung.

Ob diese Maßnahmen reichen, um Verbraucher vor der Überschuldung zu bewahren, kann noch nicht abgeschätzt werden. Das iff geht davon aus, dass die Probleme nach dem Ende des Moratoriums schlagend werden.

Denn wegen der Pandemie gehen Wirtschaftsforschungsinstitute von einer steigenden Arbeitslosigkeit und einem Anstieg der Kurzarbeit aus. Das dürfte zu einer steigenden Zahl von überschuldeten Personen führen.

Oder in den Worten des iff: Die aus der Pandemie „folgenden wirtschaftlichen Probleme weisen darauf hin, dass Überschuldung in den nächsten Monaten zu einem der Hauptprobleme werden wird“.

Sinkende Schuldenstände vor der Pandemie

Als das iff die Daten für den Überschuldungsreport erhoben hatte, war von der Coronakrise noch keine Rede. Die durchschnittliche Schuldenhöhe ist im Vergleichszeitraum sogar von 14.255 Euro auf 13.777 gesunken. Damit setze sich die seit zehn Jahren anhaltende Entwicklung einer sinkenden Schuldenhöhe ratsuchender Überschuldeter weiter fort, heißt es im Report.

Im Vergleich zum Vorjahr konnte ein minimaler Rückgang der verschuldeten Personen und Haushalte von 0,1 Prozent festgestellt werden. 42 Prozent der Betroffenen hatten laut iff-Untersuchung im vergangenen Jahr Schulden in Höhe von weniger als 10.000 Euro.

„Fast die Hälfte ist also aufgrund vergleichsweise geringerer Beträge überschuldet“, so das iff. Bei 23 Prozent liegt die Schuldenhöhe zwischen 10.000 Euro und 20.000 Euro. Knapp zwölf Prozent haben Schulden in Höhe von mehr als 40.000 Euro angehäuft.

Rund 6,9 Millionen Personen oder 3,46 Millionen Haushalte galten im Jahr 2019 als überschuldet. Nach dem Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung ist ein Privathaushalt dann überschuldet, wenn Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder über einen längeren Zeitraum trotz Verringerung des Lebensstandards nicht ausreichen, um fällige Forderungen zu begleichen. Überdurchschnittlich häufig sind Alleinlebende und Alleinerziehende von Überschuldung betroffen.