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Corona-Infektion kein Dienstunfall

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Klagen von drei Beamtinnen auf eine Anerkennung ihrer Corona-Infektion als Dienstunfall sind vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Das Gericht wies die Klagen einer Grundschullehrerin aus Hünxe, einer Oberstudienrätin aus Moers und einer Finanzbeamtin aus Remscheid ab.

Die Frauen waren an Covid-19 erkrankt und wollten erreichen, dass ihre Infektion vom Land NRW als Dienstunfall nach dem Beamtenversorgungsgesetz anerkannt wird. Das sei an besondere Voraussetzungen geknüpft, die bei den drei Klägerinnen aber nicht erfüllt seien, betonte das Gericht. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Sie können vor dem Oberverwaltungsgericht Münster angefochten werden.

Die Frauen konnten laut Gericht nicht konkret sagen, wo und wann genau sie sich mit dem Coronavirus angesteckt hatten, was das Gesetz aber verlange. Zudem hätten die Lehrerinnen und die Finanzbeamtin nicht nachweisen können, dass sie bei ihrer dienstlichen Tätigkeit einer besonderen Gefahr ausgesetzt seien.

Kontakte gehören «zum allgemeinen Lebensrisiko»

Als Beispiele für Tätigkeiten mit einem besonders hohen Infektionsrisiko nannte das Gericht Ärzte und Schwestern an Kliniken. Der bloße Kontakt zu anderen Personen reiche nicht. Kontakte gehörten «zum allgemeinen Lebensrisiko», hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichts.

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Diese Auffassung hatte auch die zuständige Düsseldorfer Bezirksregierung vertreten. Sie hatte die Anträge der drei Beamtinnen als zu unbestimmt abgewiesen. Nach Argumentation der Behörde konnten die Ansteckungen sich überall ereignet haben - es sei möglich, dass sich die drei Frauen auch im privaten Umfeld angesteckt hätten.

Langzeitbeschwerden und vorzeitiger Ruhestand

Die Klägerinnen leiden eigenen Angaben zufolge bis heute unter den Folgen. Die 53-jährige Oberstudienrätin ist dienstunfähig und war wegen Long-Covid-Beschwerden im Oktober 2021 vorzeitig in den Ruhestand geschickt worden.

Die 56-jährige Grundschullehrerin berichtete von Erschöpfung, Kurzatmigkeit, zeitweisem Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn und Wortfindungsstörungen. Ihre 53-jährige Gymnasialkollegin sprach von Konzentrationsproblemen, durchgängiger Erschöpfung und Gliederschmerzen.

Die drei Klägerinnen zeigten sich überzeugt, sich im Rahmen ihrer Tätigkeit infiziert zu haben und dort einem besonders hohen Infektionsrisiko ausgesetzt gewesen zu sein. Die Grundschullehrerin will sich auf einer Lehrerkonferenz angesteckt haben, die Gymnasiallehrerin bei zwei Schülern und die Finanzbeamtin auf einer Personalrätetagung. Dem Verwaltungsgericht war das zu unbestimmt.