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Corona-Beschlüsse im Überblick: Schulen und Kitas bleiben geschlossen, Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt

Bund und Länder verschärfen die Corona-Maßnahmen. Worauf sich Kanzlerin Merkel und die Länderchefs in ihrer Videoschalte verständigt haben.

Die Klassenzimmer bleiben leer. Foto: dpa
Die Klassenzimmer bleiben leer. Foto: dpa

Das Treffen von Kanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten ist beendet. Dabei wurde beschlossen, dass die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch einmal verschärft werden. Hier die Beschlüsse im Überblick:

  • Lockdown: Bund und Länder haben beschlossen, den bundesweiten Lockdown zunächst um drei Wochen bis Ende Januar zu verlängern.

  • Einschränkung der Bewegungsfreiheit: In Landkreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sollen die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort ergreifen. Diese Einschränkung der Bewegungsfreiheit gelte, sofern kein triftiger Grund vorliege. Tagestouristische Ausflüge seien kein triftiger Grund.

  • Kontakte: Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Künftig sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

  • Schulen und Kitas: Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen, oder die Präsenzpflicht bleibt ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen gelten. Auch die Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

  • Pflegeheime: Bis spätestens Mitte Februar sollen sich alle Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen impfen lassen können. Bis zum 1. Februar sollen etwa vier Millionen Impfdosen ausgeliefert worden sein.

  • Impfungen: Nach organisatorischen Problemen bei den Einladungen zur Corona-Impfung setzt der Bund nun auf einen reibungslosen Ablauf. „Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen“, heißt es in einem Beschluss der Bundesländer und des Bundes. Im Vorfeld des Treffens waren Forderungen an die Länder laut geworden, ihre unterschiedlichen Einladeverfahren zu vereinheitlichen. Das ist laut dem Beschluss nicht geplant. Von den Ländern war Kritik am Bund geübt worden. Eine grundsätzliche Änderung der Impfstrategie ist nun nicht vorgesehen.

  • Kinderkrankengeld: Normalerweise erhält jedes Elternteil pro Jahr für bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende für bis zu 20 Tage. Vorübergehend soll der Zeitraum auf 20 beziehungsweise 40 Tage steigen. Der Anspruch gilt auch, wenn das Kind wegen Corona nicht in die Schule oder Kita gehen kann.

  • Reisen: Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen.

  • Kantinen: Betriebskantinen dürfen allenfalls noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.

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Was weiterhin gilt:

  • Einzelhandel: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Dazu zählen: Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte sowie der Großhandel.

  • Arbeitsplatz: Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen geschlossen werden können.

  • Alkohol: Das Trinken alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.

  • Friseure: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sind zu.

  • Notwendige Behandlungen: Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben möglich.

  • Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Wenn volle Besetzung erwartet wird, sollen sich die Besucher anmelden.

  • Altenpflege: Das Personal in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen muss mehrmals pro Woche getestet werden. In Regionen mit erhöhten Fallzahlen müssen Besucher einen negativen Corona-Tests vorweisen.

Am 25. Januar wollen Bund und Länder erneut beraten.