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Wann Compliance-Schulungen für Beschäftigte sinnvoll sind

Christin Klose/dpa-tmn

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Oft sind es kleine Unsicherheiten, die Beschäftigte in ihrem Berufsalltag haben: Darf ich ohne weiteres einen Blumenstrauß oder eine Schachtel Pralinen von Geschäftspartnern annehmen? Und ist es eigentlich erlaubt, eine E-Mail an mehrere Adressaten gleichzeitig zu verschicken - und jeder Empfänger kann sehen, wer sonst noch angeschrieben wurde?

Nur einige Fragen von vielen, die im Arbeitskontext auftauchen können. Damit Beschäftigte sich in Fällen wie diesen korrekt verhalten, bieten viele Unternehmen sogenannte Compliance-Schulungen an.

Der englische Ausdruck «Compliance» heißt übersetzt in etwa Rechtstreue oder Regelkonformität. Bei Compliance-Schulungen bekommen Beschäftigte dementsprechend sowohl gesetzliche als auch firmeninterne Ge- und Verbote vermittelt. «Damit wird ihnen aufgezeigt, wie sie sich im Arbeitsalltag rechtskonform verhalten und zugleich ihre Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber erfüllen», erläutert Katharina Herrmann, Vizepräsidentin des Bundesverbands der Personalmanager (BPM).

Beschäftigte sensibilisieren

Wie genau Compliance-Schulungen ausfallen, hängt sowohl von der jeweiligen Branche als auch von der Arbeitssituation ab. «Es geht nicht darum, Mitarbeitende zu Juristen auszubilden», sagt Tobias Brouwer, Compliance-Beauftragter beim Verband der Chemischen Industrie (VCI). Vielmehr steht im Vordergrund, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren, ihnen ein Gefühl zu vermitteln, was in bestimmten Situationen richtig oder falsch ist. Und sie dazu zu ermuntern, bei Zweifelsfällen das Gespräch mit Vorgesetzten zu suchen. «Ein derartiges Miteinander ist letztlich auch Bestandteil einer gesunden Unternehmenskultur», erklärt Herrmann.

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Doch die Schulungen können auch notwendig sein. «Immer dann, wenn die Unternehmensleitung nicht in jeden Unternehmensvorgang selbst mit eingebunden ist, sind Compliance-Schulungen ein Muss», sagt Brouwer. Also grundsätzlich bei Unternehmen mit einer gewissen Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Wo die Grenze zu ziehen ist, hängt aber stark von der Risikoexposition des Unternehmens ab. Und etwa dem Umstand, ob es in der Vergangenheit bereits zu Rechtsverstößen gekommen ist.

Als allgemeine Rechtsgrundlage für eine Schulungspflicht lässt sich Paragraf 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) heranziehen. Demnach muss ein Betriebsinhaber allen erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen nachkommen, um das Begehen von Rechtsverletzungen aus dem Unternehmen heraus zu verhindern. Dazu gehören auch die Anweisung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, was erlaubt ist und was nicht erlaubt ist. Verletzt der Betriebsinhaber seine Aufsichtspflicht, riskiert er ein Bußgeld, wenn es zu Rechtsverstößen gekommen ist.

Die passende Schulung wählen

«Teilweise finden sich auch in Spezialgesetzen ausdrückliche Schulungspflichten», so Brouwer. So hat beispielsweise ein Unternehmen, das in den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fällt, Schulungen durchzuführen, die helfen, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu vermeiden.

Schulungen gibt es dementsprechend in unterschiedlichen Varianten. Sie reichen von Trainings zur Einhaltung von Umweltvorschriften oder zur Sicherheit am Arbeitsplatz bis hin zu Schulungen zur Einhaltung von Exportbestimmungen. Häufig sind Compliance-Schulungen zu Datenschutz und Privatsphäre. Brouwer nennt ein Beispiel: Eine Organisation plant ein Gartenfest und will an alle, die eingeladen sind, eine Teilnehmerliste schicken. In der Schulung geht es dann etwa um die Frage, welche Daten der Teilnehmer auf der Liste vermerkt sein dürfen.

«Sinn und Zweck von Compliance-Schulungen ist Prävention», betont Brouwer. Es gilt, das Unternehmen zu schützen, in dem Risiken von vornherein abgewendet werden. Denn Verstöße gegen Vorschriften, Richtlinien und Gesetze bleiben nicht ohne Folgen. Die verantwortlichen Personen müssen nicht nur mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu Jobverlust rechnen, sondern auch mit Geld- oder Freiheitsstrafen. Auch Schadensersatzklagen können auf sie zukommen. «Ein gewaltiger Imageverlust fürs Unternehmen ist ebenfalls möglich», ergänzt Herrmann.

Stattfinden können die Trainingseinheiten sowohl vor Ort wie auch als Online-Schulung. Der Vorteil von Präsenz-Schulungen besteht aber darin, dass man sich besser untereinander austauschen und etwa mit Rollenspielen konkrete Situationen aus dem Unternehmen imitieren kann. Sie sind es schließlich, auf die es ankommt.