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Der Chef sollte über die Nutzung von ChatGPT Bescheid wissen

Bad Wörishofen (dpa/tmn) - Ob Texte schreiben oder übersetzen: KI-Anwendungen wie ChatGPT erscheinen vielen auch im Job als praktische Hilfe. Doch wer sie beruflich nutzen möchte, sollte den Arbeitgeber vorab darüber informieren. Eine Auskunftspflicht bestehe zumindest dann, wenn die Aufgaben ausschließlich mit dem Chatbot erbracht werden, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Nils Wigger in einem Beitrag für die «Deutsche Handwerks Zeitung» («DHZ»).

Unternehmen könnten den Einsatz von ChatGPT im Unternehmen zudem untersagen. «Wird gegen das Verbot verstoßen, dürfen arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Abmahnung oder Kündigung ergriffen werden», so Wigger.

Niemals sensible Jobdaten eingeben

Greift man für die Arbeit auf die KI-Anwendung zurück, ist vor allem eines wichtig: Keine sensiblen Daten eingeben. Schließlich sei es möglich, dass ChatGPT die erhaltenen Angaben nutzt, um seine Dienste weiter zu optimieren, heißt es in dem Beitrag.

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So könne es dann etwa passieren, dass sich die Software Zahlen, Unternehmensdaten oder gar Geschäftsgeheimnisse merkt und an Dritte weitergibt.

Übernehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer falsche Inhalte, die die KI-Anwendung ausspuckt, werden diese zudem als eigene Fehler gewertet. Beschäftigte sollten KI-basierte Texte daher immer kritisch hinterfragen und auf ihre Richtigkeit prüfen.