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CDU-Wirtschaftsrat will Übergangszeit bei Bonpflicht verlängern

Der Verband will zusätzliche Belastungen von Unternehmen in der Coronakrise vermeiden. Eigentlich müssten bis Ende September alle Firmen ihre Kassen umrüsten.

Der Verband will die Schonfrist bis 2022 verlängern. Foto: dpa
Der Verband will die Schonfrist bis 2022 verlängern. Foto: dpa

Der CDU-Wirtschaftsrat fordert eine längere Schonfrist für Einzelhändler bei der Umstellung auf die Bonpflicht. „Die Kassenaufrüstung und die Bonpflicht belasten viele Betriebe in der aktuellen Krise unnötig. Abgesehen von den zusätzlichen Kosten für die Umrüstung der Kassen und für die Beschaffung entsprechender Bonrollen, löst die Belegausgabepflicht eine unverantwortliche Papierflut aus“, sagte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des CDU-nahen Verbands, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ignoriere den Hilferuf der Branche.

Seit 1. Januar müssen Händler mit elektronischen Kassensystemen ihren Kunden bei jedem Kauf unaufgefordert einen Beleg aushändigen, ob in der Apotheke, beim Friseur oder beim Bäcker. Das soll Steuerbetrug verhindern. Einzelhandel und Handwerk hatten die Vorschrift als bürokratisch und überflüssig kritisiert.

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Es gilt aber derzeit eine „Nichtbeanstandungsregelung“ bis Ende September. Bis dahin bekommen Einzelhändler noch keine Mahnungen oder Bußgelder, wenn sie das Kassensystem noch nicht installiert haben. Der CDU-Wirtschaftsrat fordert nun eine Verlängerung dieser Frist bis zum 1. Januar 2022.

Diese Zeit soll nach Auffassung des Wirtschaftsrats genutzt werden, um Rechtssicherheit auch für digitale Lösungen zu schaffen. „Ganz grundsätzlich benötigen wir in der aktuellen Phase des Neustarts nach der Coronakrise Konzepte zur Wiederbelebung der Läden mit Kundengeschäft, sonst hängen an vielen Geschäften in unseren Innenstädten zum Ende dieses Jahres Schilder mit der Aufschrift: Wegen Insolvenz geschlossen“, mahnte Steiger.

Zuvor hatte bereits der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) wegen der Corona-Pandemie eine längere Schonfrist bei der Bonpflicht bis Ende März 2021 gefordert.