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CDU macht bei Großspenden an Parteien Kasse - SPD geht leer aus

BERLIN (dpa-AFX) - Die CDU hat im zuende gehenden Jahr einen Einnahmeboom durch Großspenden verzeichnet - alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD dagegen einen dramatischen Einbruch. Insgesamt flossen 1,1 Millionen Euro in die Parteikasse der CDU, wie die Veröffentlichung der Spenden von mehr als 50 000 Euro auf der Seite des Deutschen Bundestags (Stand: 29. Dezember) zeigt. Das war mehr als doppelt so viel wie im vergangenen Jahr (475 002 Euro), in dem die Zuwendungen an die CDU allerdings auch drastisch gesunken waren. Die SPD ging nach der Veröffentlichung in diesem Jahr gänzlich leer aus, 2019 hatte sie noch 206 651 Euro eingenommen.

Weitere 340 000 Euro (2019: 485 000) gingen an die CSU, sodass beide Unionsparteien zusammen jetzt auf 1,44 Millionen Euro kamen. Die FDP nahm 101 001 Euro (2019: 360 000) durch zwei Großspenden ein, die AfD erhielt einmal 100 000 Euro (2019: 0), die Grünen wurden ebenfalls einmal bedacht - mit einer Summe von 51 000 Euro (2019: 335 001).

Insgesamt gaben Unternehmen, Verbände und Einzelpersonen 2020 rund 1,693 Millionen Euro für Großspenden an Parteien aus - nach gut 1,922 Millionen im Vorjahr. Eine endgültige Aussage über das Gesamtjahr lässt sich noch nicht machen, weil zwischen dem Eingang der Gelder auf den Parteikonten, der Weitergabe der Daten an den Deutschen Bundestag und dann der Veröffentlichung auf dessen Internetseite oft einige Tage vergehen. In der Vergangenheit waren so manchmal einige wenige Spenden vom Jahresende erst Anfang Januar veröffentlicht worden.

Politische Parteien finanzieren sich in Deutschland vor allem durch Mitgliedsbeiträge, Geld vom Staat und Spenden. Einzelspenden über 50 000 Euro müssen die Parteien dem Bundestagspräsidenten sofort melden, der die Angaben "zeitnah" veröffentlichen muss. Zuwendungen, die im Jahr 10 000 Euro übersteigen, müssen mit Namen und Anschrift des Spenders sowie der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht verzeichnet werden. Er wird dem Bundestagspräsidenten zugeleitet.