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CDU könnte auf ihrem Parteitag den Streit um die Grundrente neu entfachen

Die Gegner des Grundrenten-Kompromisses in der Union geben nicht auf. Mit einem Antrag auf dem CDU-Parteitag wollen sie das Projekt torpedieren.

Der zweitägige CDU-Parteitag beginnt am Freitag. Foto: dpa
Der zweitägige CDU-Parteitag beginnt am Freitag. Foto: dpa

Nach der Grundrenten-Einigung mit der SPD blieb der Aufstand in der Unionsfraktion aus, zumindest vorerst. In der Sitzung vergangene Woche gaben sich die Gegner zahm. Die Führungsriege der Partei stellte sich hinter den Kompromiss, darunter auch der zuvor äußerst kritische Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU).

Doch der Streit um die Aufwertung niedriger Renten von langjährigen Geringverdienern ist keineswegs ausgestanden. Die Junge Union und der Wirtschaftsflügel wollen auf dem CDU-Parteitag Ende der Woche einen Initiativantrag zur Abstimmung stellen, der das Projekt von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) mit einer Reihe kaum erfüllbarer Bedingungen torpedieren würde.

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Der Antragsentwurf, der dem Handelsblatt vorliegt, ist mit dem Titel „Grundrente administrierbar und finanzierbar umsetzen“ überschrieben. Die JU und die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) bekräftigen darin ihre Bedenken gegen das vereinbarte Modell, das einen „Systembruch im Sozialsystem darstellt und erstmals eine Sozialleistung ohne Bedürftigkeitsprüfung gewährt“. Umso wichtiger sei nun, dass der Kompromiss „mit allen von der Unionsführung ausgehandelten Bedingungen zur Einkommensprüfung und zur Finanzierung umgesetzt wird“, heißt es in der Antragsbegründung.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD das Ziel ausgegeben, jene Rentner besserzustellen, die trotz mindestens 35 Beitragsjahre weniger als den Sozialhilfesatz bekommen. Gegen den Gesetzentwurf von Heil liefen CDU und CSU dann aber Sturm, weil dieser auf die vereinbarte Bedürftigkeitsprüfung verzichtete.

Die Sozialdemokraten dachten gar nicht an Rückzug, auch weil die Grundrente in der parteiinternen Debatte um den Verbleib in der Großen Koalition große Symbolkraft hat. Am Ende setzte sich Heil mit seinem Konzept ziemlich weit durch.

Die neue Leistung soll in der Rentenversicherung und nicht in der Sozialhilfe-Logik der Grundsicherung im Alter angesiedelt werden. Rentenansprüche von Geringverdienern werden hochgestuft. Statt der Bedürftigkeitsprüfung, bei der die kompletten Vermögensverhältnisse durchleuchtet werden, soll es im Kompromiss-Modell nur eine Einkommensprüfung geben.

Bei der Einkommensprüfung wollen JU und MIT nun eine rote Linie einziehen. Bevor die Grundrente in Kraft treten könne, müsse der geplante automatische Einkommensabgleich zwischen den Finanzbehörden und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) „fehlerfrei funktionieren und alle für die Prüfung der Anspruchsberechtigung erforderlichen Einkommensdaten erfassen“.

Außerdem müsse gewährleistet sein, dass „sämtliche Kapitalerträge – auch diejenigen, die bislang nicht in Steuerbescheiden erfassten sind, weil sie bereits über die Abgeltungssteuer an der Quelle besteuert wurden, bei der Einkommensprüfung berücksichtigt werden“. Schließlich müsse bei Rentenbeziehern aus dem Ausland „im gleichen Umfang wie bei Inlandsrentnern eine nachvollziehbare Einkommensprüfung erfolgen“.

Die Rentenversicherung hatte vergangene Woche massive Zweifel geäußert, dass sich die Einkommensprüfung bis zum geplanten Start der Grundrente am 1. Januar 2021 umsetzen lässt. DRV-Präsidentin Gundula Roßbach sagte, dass der Aufbau vergleichbarer Verfahren in der Vergangenheit „in der Regel mehrere Jahre gedauert hat“. Offen ist auch, wie Kapitaleinkünfte umfassend in die Prüfung einbezogen werden sollen.

Mit Blick auf Grundrentenempfänger mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands machte die Rentenversicherung deutlich, dass ein automatischer Datenaustausch mit ausländischen Behörden „praktisch ausgeschlossen“ sei. Der Kompromiss von Union und SPD sieht für diese Fälle „äquivalente Einkommensnachweise“ vor – wie genau diese aussehen sollen, ist unklar.

Anfang Oktober hatten Heil und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) in einer gemeinsamen Antwort ihrer Ministerien auf einen Fragenkatalog der Unionsfraktion zur Grundrente die Schwierigkeiten bei der Einkommensprüfung eingeräumt. „Aus Sicht der Finanzverwaltung wäre das intendierte Datenaustauschverfahren neu aufzubauen. Bisher vorhandene Datenübermittlungsverfahren sind insoweit nicht nutzbar, da es sich hierbei um einseitige Datenübermittlungen handelt“, steht in dem internen Dokument, das dem Handelsblatt vorliegt.

Weiter heißt es: „Nach allen Erfahrungen aus anderen Verfahren, die eine IT-technische Umsetzung innerhalb der Finanzverwaltung erfordern, sind Planungs- und Umsetzungszeiten von mindestens zwei Jahren anzusetzen. Eine Machbarkeitsstudie liegt nicht vor.“

JU und MIT wollen den CDU-Parteitag beschließen lassen, dass die Einkommensprüfung den Grundsicherungsämtern zu übertragen ist, sollte ein automatisiertes Verfahren mit der Rentenversicherung nicht möglich sein. Für die Sozialdemokraten wiederum wäre das unannehmbar, denn damit würde die Grundrente wieder in die Welt der Sozialhilfe fallen.

Auch bei der Finanzierung, die laut Koalitionskompromiss aus Steuermitteln erfolgen soll, wollen Nachwuchs und Wirtschaftsflügel der Union klare Leitplanken setzen. „Die Kosten dürfen die angekündigten 1,5 Milliarden Euro nicht übersteigen“, heißt es. Sollte für die Grundrente ein höherer Betrag fällig werden, „muss das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihn in entsprechender Höhe an anderer Stelle in seinem Haushalt einsparen“.

Außerdem soll klargestellt werden, dass die Gegenfinanzierung des höheren Steuerzuschusses für die Rentenversicherung über die Einnahmen aus der angedachten EU-weiten Finanztransaktionssteuer erfolgt. „Eine nationale Finanztransaktionssteuer lehnt die CDU ab“, heißt es in dem Antragsentwurf. Ob die EU-Steuer überhaupt kommt und mit welchen Einnahmen Deutschland rechnen kann, ist noch unklar.

Nach Ansicht von JU und MIT waren die Bedingungen ohnehin Teil des Verhandlungsergebnisses „und für die meisten im CDU-Bundesvorstand und in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Anlass, dem Kompromiss zuzustimmen“. Noch ist nicht beschlossene Sache, dass der Parteitag tatsächlich über den Antrag abstimmt.

Doch sollte es zu einem Votum kommen und die CDU-Delegierten der Linie folgen, dürfte dies den Start der Grundrente zum 1. Januar 2021 praktisch unmöglich machen. Und der Streit, den die Große Koalition gerade erst beigelegt wähnte, wäre wieder voll entbrannt.

Mehr: Die Große Koalition hat nach langem Streit einen Kompromiss bei der Grundrente erzielt.