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Bundesumweltministerium plant strengere Pfand-Regeln

Die Bundesregierung plant eine Ausweitung der Einweg-Pfandpflicht. Künftig sollen sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen sowie Aluminiumdosen bepfandet werden. Die Molkereien und der Handel sind gegen das Vorhaben.

Plastic bottles
Bild: Getty Images

Das Bundesumweltministerium will die Pfandpflicht ausweiten. Ab 2022 soll offenbar nicht mehr der Inhalt darüber entscheiden, ob auf eine Verpackung ein Pfand erhoben wird, sondern die Art des Materials.

Das geht aus dem Referentenentwurf des Ministeriums für ein "Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen" hervor. Danach sollen künftig auch Aluminiumdosen sowie sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen unter die Pfandpflicht fallen, also zum Beispiel auch Plastikflaschen mit Milch, Fruchtsäften und Smoothies. Diese Getränke sind von der Pfandpflicht bislang ebenso ausgenommen wie Weine und Spirituosen.

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Die Branchen reagieren unterschiedlich auf die Pläne. Zu den Befürwörtern des Vorhabens gehören die Fruchtsafthersteller. "Wir tragen diese Änderungen mit", sagt Klaus Heitlinger, der Geschäftsführer des Verbands der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF) laut der Zeitung Welt.

Molkereien und Handel sind gegen die Pfandpflicht-Ausweitung

Widerstand signalisieren die Molkereien und der Handel. Ihre Sorge: Die Ausweitung der Pfandpflicht auf Plastikflaschen mit Milchprodukten ist hygienisch bedenklich. "Die Automaten für die Rücknahme und die anschließende Lagerung im Handel würden nicht nur zu Geruchsbelästigungen, sondern auch ein mikrobiologisches Problem mit sich führen, das die bisher eingesetzten Maschinen nicht lösen können", schreibt der Hauptgeschäftsführer des Milchindustrie-Verbands (MIV), Eckhard Heuser, in einem Brief an mehrere Ausschüsse im Bundestag.

Das gleiche Argument führen die Supermärkte und Discounter an. In einem von der Welt zitierten Statement eines Sprechers des Handelsverbands Deutschland (HDE) heißt es: "Milchhaltige Getränke stellen enorme Anforderungen an die Hygiene, insbesondere im Zusammenwirken mit Zucker aus Limonaden".

Der Referentenentwurf sieht außerdem vor, dass ab 2025 für die Herstellung von PET-Einwegflaschen eine bestimmte Menge recycelten Kunststoffs verwendet werden muss. Ab 2030 soll die Mindestrezyklatquote auf sämtliche Einwegkunststoffgetränkeflaschen ausgeweitet werden. Die beiden Zeitmarken gelten auch für die Größenordnung, die zunächst 25 Prozent betragen und dann auf 30 Prozent angehoben werden soll.

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