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Bundestag hebt Immunität von Alexander Gauland auf

Der Bundestag stimmt für eine Aufhebung der Abgeordnetenimmunität. SPD-Politiker Stegner stellt die Rechtsstaatlichkeit der gesamten AfD infrage.

Die Staatsanwaltschaft darf gegen den Fraktionsvorsitzenden ermitteln. Foto: dpa
Die Staatsanwaltschaft darf gegen den Fraktionsvorsitzenden ermitteln. Foto: dpa

Wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Durchsuchungen bei AfD-Bundestagsfraktionschef Alexander Gauland angeordnet. Dabei geht es um Meldeanschriften des Politikers in Frankfurt am Main und in Brandenburg, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Kurz zuvor hatte der Bundestag hat die Immunität des 78-Jährigen aufgehoben und damit zugleich die Polizeiaktion genehmigt.

Gauland bestätigte der „taz“, dass seine Wohnung in Potsdam durchsucht wurde. Fraktionssprecher Christian Lüth erklärte, man erachte das Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen als „ungerechtfertigt und unverhältnismäßig“.

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Der Zeitung sagte er zudem, gehe um eine Summe im fünfstelligen Bereich und um mögliche Fehler bei der gemeinsamen Veranlagung mit seiner Ehefrau. Gauland ist demnach mit seiner ehemaligen Partnerin, die in Frankfurt wohnt, noch verheiratet, lebt aber seit vielen Jahren mit einer neuen Lebensgefährtin in Potsdam.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wirft Gauland nach Informationen des „Business Insider“ Steuerhinterziehung durch falsche Angaben beim Ehegattensplitting vor. Das gehe aus den Unterlagen hervor, die dem Immunitätsausschuss des Bundestages vorgelegt wurden. Gauland habe demnach bei seiner Einkommenssteuererklärung Ehegattensplitting geltend gemacht, obwohl er dauerhaft von seiner Frau getrennt lebt. Eine Geltendmachung ist steuerrechtlich in diesem Fall unzulässig

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte im vergangenen Jahr Ermittlungen gegen Gauland wegen eines „privaten Steuerfehlers“ aufgenommen und die Aufhebung der Immunität beantragt. AfD-Fraktionssprecher Lüth hatte Ende März getwittert, dass es sich „lediglich um einen Fehler in seiner Steuererklärung“ handele.

Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden.

Das Parlament stimmte am Donnerstag auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Auch hier wurde gleichzeitig der Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. Weitere Hintergründe zu diesem Fall lagen zunächst nicht vor.

Nach Ansicht des SPD-Politikers Ralf Stegner widerlegen die Steuerermittlungen gegen den AfD-Fraktionschef den Anspruch der AfD, eine Rechtsstaatspartei zu sein. Die Ermittlungen gegen Gauland seien „Teil einer langen Serie von persönlichen Verfehlungen, fragwürdiger Wahlkampfspenden und Parteienfinanzierung bei AfD-Führungskadern - von all der Hetze und Demokratiefeindlichkeit in rechtsextremistischen Äußerungen und Aktionen dieser Leute und der unverhohlenen Sympathie für Gewalttäter und rechten Terror ganz zu schweigen“, sagte der Schleswig-Holsteins SPD-Fraktionschef dem Handelsblatt.

„Die Propagandabehauptung der Rechtsradikalen, sie seien die einzig verbliebene Rechtsstaatspartei, verrät somit nur, dass die AfD in Wirklichkeit einen „rechten Staat“ meint, der die Grundrechte unserer Verfassung wie Menschenwürde, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Gleichstellung von Mann und Frau, täglich mit Füßen tritt.“ Mit dem Rechtsstaatsverständnis von demokratischen Parteien habe das nichts zu tun.