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Bundesregierung legt Maßnahmenpaket gegen Geldwäsche vor

Die Bundesrepublik genießt bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung keinen guten Ruf. Neue Regelungen sollen das jetzt ändern.

Der bekannte italienische Staatsanwalt und Mafia-Jäger Roberto Scarpinato hat einmal gesagt: „Wäre ich Mafiosi, würde ich in Deutschland investieren.“ Ein Zustand, der sich ändern soll. Am heutigen Freitag hat die Bundesregierung einen umfassenden Maßnahmenplan vorgelegt, mit dem sie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung effektiver bekämpfen will.

Demnach sollen Behörden in Deutschland enger zusammenarbeiten, damit die Strafverfolgung effektiver wird. Zu diesen Behörden zählen mehrere Ministerien, die Bundesländer sowie die Finanzaufsicht Bafin, das Bundeskriminalamt und der Bundesnachrichtendienst. Außerdem soll die Anti-Geldwäsche-Einheit Financial Intelligence Unit (FIU) einen besseren Zugriff auf die Daten von Aufsichtsbehörden, Strafverfolgungs- und Polizeibehörden bekommen.

Auch im Nicht-Finanzsektor sollen die Länder stärker kooperieren. Denn dort fehlt eine zentrale Aufsicht wie die Bafin. Je nach Bundesland sind unterschiedliche Behörden für Akteure wie Notare, Anwälte, Kfz-, Gold- und Kunsthändler zuständig, die von den neuen Regelungen betroffen sind.

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Und das Instrument der Vermögensabschöpfung soll häufiger genutzt werden, das es erleichtert, Gegenstände zu konfiszieren, die mit Geld aus ungeklärter Herkunft gekauft wurden.

Anstoß zu den neuen Maßnahmen hatte die sogenannte Nationale Risikoanalyse gegeben, die das Bundesfinanzministerium im Oktober 2019 veröffentlicht hatte. Darin hieß es: „Das Risiko Deutschlands, zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung missbraucht zu werden, ist mittelhoch.“ Nach Schätzungen des Bundeskriminalamts werden etwa jährlich 20-30 Milliarden Euro im Immobiliensektor gewaschen. Illegales Geld, das aus Drogen- oder Menschenhandel stammt, wird dadurch wieder in den Wirtschaftskreislauf eingeschleust.

Um Geldwäsche effektiver zu bekämpfen, wurden bereits zum ersten Januar 2020 erweiterte Meldevorschriften für Immobilienmakler, Notare, Goldhändler, Auktionshäuser und Kunsthändler verabschiedet. Seitdem müssen sich etwa Kunden, die mit Bargeld Gold erwerben wollen, ab einem Volumen von 2000 Euro ausweisen. Vorher lag die Meldeschwelle bei 10.000 Euro.

Zudem müssen sich nach der neuen Regelung ausländische Gesellschaften in ein Transparenzregister eintragen, wenn sie Immobilien erwerben wollen. Notare müssen dabei die Eigentums- und Kontrollstruktur überprüfen.

Die Maßnahmen, die zu Jahresbeginn in Kraft getreten sind, reichten aber nicht aus, wie aus Regierungskreisen zu hören war. Dort hieß es: „Trotz dieser Verbesserungen gibt es Nachbesserungsbedarf, der auch über die EU-Richtlinie hinausgeht.“ Deshalb hat die Bundesregierung am heutigen Freitag den neuen Maßnahmenplan vorgelegt.

Doch nicht nur auf nationaler Ebene sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf. Berlin plädiert für eine europäische Koordination der Geldwäschebekämpfung und favorisiert für diese Aufgabe eine separate EU-Behörde statt des EU-Bankenregulierers EBA.. Auch Bafin-Chef Felix Hufeld macht sich für eine solche europäische Geldwäschebehörde stark.

Auch wenn die Bundesregierung bei der Geldwäschebekämpfung jetzt im Reinen mit sich zu sein scheint, steht der Lackmustest aus. Derzeit ist die Financial Action Task Force (FATF) dabei, die Geldwäschebekämpfung in Deutschland zu begutachten. Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen. Bei den Prüfungen achtet die FATF nicht nur auf den bestehenden Rechtsrahmen, sondern analysiert auch, wie effektiv die Instrumente wirken. Der letzte Deutschland-Bericht fiel nicht schmeichelhaft aus. Im kommenden Jahr soll der neue Bericht vorliegen.