Bundesgericht entscheidet über Zugang zu tödlichem Medikament
LEIPZIG (dpa-AFX) -Das Bundesverwaltungsgericht verkündet am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil über Klagen auf Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel für Sterbewillige. Zwei schwerkranke Männer haben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Erlaubnis verlangt, Natrium-Pentobarbital erwerben zu dürfen. Damit wollen sie sich zu Hause im Kreise ihrer Familien selbst töten können. Das Bundesinstitut lehnte die Erlaubnis unter Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz ab. In den Vorinstanzen hatten die Klagen der Männer aus Rheinland-Pfalz und Niedersachsen keinen Erfolg. Das Bundesgericht muss entscheiden, ob die Patienten in ihrem Recht auf selbstbestimmtes Sterben verletzt werden.