Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • Nikkei 225

    38.236,07
    -38,03 (-0,10%)
     
  • Dow Jones 30

    38.852,27
    +176,59 (+0,46%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.600,18
    -696,90 (-1,18%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.361,81
    +49,18 (+3,75%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.349,25
    +192,92 (+1,19%)
     
  • S&P 500

    5.180,74
    +52,95 (+1,03%)
     

BGH verkündet Urteil zu Rechtsdokumente-Generatoren im Internet

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (8.45 Uhr), ob Dienstleister, die keine Anwälte sind, einen Vertragsgenerator im Internet anbieten dürfen. Es geht um die Seite Smartlaw.de. Zahlende Nutzerinnen und Nutzer können sich dort Schritt für Schritt auf sie zugeschnittene Rechtsdokumente wie Patientenverfügungen oder Mietverträge erstellen. Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer hält das für problematisch und hat den Betreiber, den Fachverlag Wolters Kluwer, verklagt. Dieser hat das Portal nach eigenen Angaben mit Anwälten entwickelt, hat aber keine Zulassung zur Anwaltschaft. Die Kammer wirft ihm deshalb vor, unzulässigerweise Rechtsdienstleistungen zu erbringen. (Az. I ZR 113/20)

Der Generator richtet sich an Privatleute und Firmen. Die Nutzer klicken sich selbst durch verschiedene Eingabemasken mit Fragen. Am Ende wird der Text aus Bausteinen zusammengesetzt. Die Kammer stört sich vor allem an den komplexeren Dokumenten wie etwa Lizenzverträgen, für die 30 oder 40 Einzelfragen zu beantworten sind.