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BGH prüft: Muss der Nachbar eine überragende Wärmedämmung dulden?

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft seit Freitag, was Nachbarn bei Klimaschutz-Sanierungen zuzumuten ist. Es geht um das Dämmen von Altbauten, die direkt an der Grundstücksgrenze stehen. Muss die energiesparende Dämmschicht von außen ans Gebäude, ragt es damit unweigerlich um einige Zentimeter aufs Nachbargrundstück. Damit Sanierungswillige nicht an dieser Hürde scheitern, haben die meisten Bundesländer hierfür spezielle Regelungen geschaffen. Besonders weit geht der Paragraf im Berliner Nachbarrechtsgesetz, der den Eigentümer nebenan sehr pauschal zur Duldung des Überbaus verpflichtet.

In einem Streitfall aus Berlin stellt sich nun die Frage, ob der Klimaschutz so überragend wichtig ist, dass er den Eingriff in das Eigentum des Nachbarn rechtfertigt. Halten die Karlsruher Richterinnen und Richter die Vorschrift für verfassungswidrig, wären sie verpflichtet, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten. Die Entscheidung soll am 23. Juni verkündet werden, wie der Senat im Anschluss an die Verhandlung mitteilte. (Az. V ZR 23/21)/sem/DP/stw