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Bayern bereitet Klage wegen Finanzausgleich der Länder vor

MÜNCHEN (dpa-AFX) -Der Freistaat Bayern hat im vergangenen Jahr fast zehn Milliarden Euro in den Finanzkraftausgleich der Länder eingezahlt - und damit erneut weit mehr als die Hälfte. Das geht aus aktuellen Berechnungen des bayerischen Finanzministeriums hervor. Die Staatsregierung bereitet deshalb wie angedroht eine neue Klage vor.

"Bayern schultert voraussichtlich auch 2022 mit über 9,8 Milliarden Euro wieder deutlich mehr als die Hälfte des gesamten Ausgleichs", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Der Finanzkraftausgleich habe nach ersten Schätzungen 2022 einen neuen Höchststand erreicht. Insgesamt beträgt das Gesamtvolumen den Schätzungen zufolge rund 18,5 Milliarden Euro - diese Summe wurde innerhalb dieses Ausgleichssystems also zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Ländern insgesamt umverteilt.

"Bayern unterstützt solidarisch, aber Solidarität und Eigenverantwortung müssen sich die Waage halten", sagte Füracker. Beim Finanzkraftausgleich schwinde diese Balance stetig massiv weiter. So könne es nicht weitergehen. "Wir prüfen deshalb alle uns zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Handlungsmöglichkeiten", sagte der CSU-Politiker. "Eine mögliche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird bereits vorbereitet."

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und auch Füracker hatten zuletzt immer wieder mit einer neuen Klage gegen den Finanzkraftausgleich - früher Länderfinanzausgleich genannt - gedroht. Zuletzt hatte Söder die Pläne auf der Klausur der Bundestags-CSU in Seeon bekräftigt.

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Bayern hatte - zusammen mit Hessen - im Jahr 2013 schon einmal gegen den damaligen Länderfinanzausgleich geklagt. Die beiden Länder zogen ihre Klage nach einer Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern aber dann 2017 zurück.

Bayern will, wie mehrfach angedroht, zudem auch gegen die Ausgestaltung der Erbschaftsteuer klagen. Das hatte das bayerische Kabinett kurz vor Weihnachten bereits offiziell beschlossen.