Balkonkraftwerke: Das müsst ihr über das neue Gesetz wissen, das euch das Stromsparen erleichtern soll
Die Anzahl der Balkonkraftwerke in Deutschland wächst rasant, und die kleinen Solaranlagen sollen durch geplante Erleichterungen für Mieter noch weiter an Popularität gewinnen.
DPA zufolge plant der Bundestag, am Donnerstagabend eine Gesetzesänderung zu beschließen, die es Mietern und Wohnungseigentümern erleichtert, Balkonkraftwerke zu installieren.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft, sieht darin einen „Booster für die Solarisierung von Balkonen“ und rechnet mit einem weiteren Nachfrageschub für Steckersolargeräte.
Rekordzahlen im zweiten Quartal: über 500.000 kleine Anlagen auf den Balkonen
Laut DPA gingen im zweiten Quartal so viele Balkonkraftwerke in Betrieb wie nie zuvor. Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zeigt: Von April bis Juni wurden mehr als 152.000 dieser kleinen Solaranlagen in Betrieb genommen.
Das stellt ein Anstieg von 52 Prozent im Vergleich zum bisherigen Rekordhalter, dem zweiten Quartal 2023, dar. Insgesamt verzeichnet das Register derzeit gut 563.000 Anlagen.
Da es jedoch eine Nachmeldefrist gibt und einige Anlagen nicht angemeldet werden, könnten die tatsächlichen Zahlen noch höher liegen.
Erleichterungen für Mieter und Eigentümer
Der Bundestag plant nun Änderungen im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht. Derzeit benötigen Mieter die ausdrückliche Zustimmung ihres Vermieters. Wohnungseigentümer brauchen die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft, um ein Balkonkraftwerk anzubringen. Diese Zustimmung kann bisher ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Künftig soll die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden.
Das bedeutet, dass solche baulichen Veränderungen von Vermietern und Wohnungseigentümer-Gemeinschaften nicht einfach blockiert werden können.
Vermieter und Eigentümergemeinschaften sollen zwar weiterhin ein Mitspracherecht bei der genauen Anbringung der Geräte haben, aber die grundsätzliche Erlaubnis zur Installation soll nicht mehr strittig sein.
Positive Reaktionen und Zukunftsaussichten
Carsten Körnig lobte die geplanten Änderungen und sprach von einem gesetzlich verankerten „Recht zur Ernte von Sonnenstrom“.
Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, bezeichnete die Änderungen als wichtigen Schritt zur Energieeinsparung in Haushalten.
Auch die Grünen-Politikerin Katrin Uhlig begrüßte die Erleichterungen und betonte, dass sie es mehr Menschen ermöglichen würden, an der Energiewende teilzunehmen.
Der SPD-Abgeordnete Daniel Rinkert sieht in den Änderungen eine Stärkung der Energiewende in den eigenen vier Wänden und eine Möglichkeit für Mieter und Eigentümer, ihre Energiekosten zu senken. Zudem wies er darauf hin, dass Wohnungseigentümerversammlungen digitaler werden könnten.
Bereits beschlossene Vereinfachungen
Bereits im letzten Quartal wurden einige Erleichterungen für Balkonkraftwerke beschlossen. Seit dem 1. April ist die Registrierung der Geräte vereinfacht, und es reicht eine vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Ein Solarpaket erlaubt zudem die Nutzung einer normalen Steckdose, den Einsatz alter Zähler und eine höhere Leistung von 800 Watt am Wechselrichter.
DPA zufolge dürften auch die gesunkenen Preise zum aktuellen Boom beigetragen haben. Laut Carsten Körnig gab es in den letzten Monaten Preissenkungen bei den Modulpreisen, und Balkonkraftwerke waren in Baumärkten teils für wenige Hundert Euro erhältlich.
SJF