Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.001,60
    +105,10 (+0,59%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.921,48
    +30,87 (+0,63%)
     
  • Dow Jones 30

    38.675,68
    +450,02 (+1,18%)
     
  • Gold

    2.310,10
    +0,50 (+0,02%)
     
  • EUR/USD

    1,0765
    +0,0038 (+0,36%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.872,74
    +379,96 (+0,65%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.318,30
    +41,32 (+3,24%)
     
  • Öl (Brent)

    77,99
    -0,96 (-1,22%)
     
  • MDAX

    26.300,82
    +48,41 (+0,18%)
     
  • TecDAX

    3.266,22
    +26,40 (+0,81%)
     
  • SDAX

    14.431,24
    +63,12 (+0,44%)
     
  • Nikkei 225

    38.236,07
    -37,98 (-0,10%)
     
  • FTSE 100

    8.213,49
    +41,34 (+0,51%)
     
  • CAC 40

    7.957,57
    +42,92 (+0,54%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.156,33
    +315,37 (+1,99%)
     

Bahn und Thyssen-Krupp einigen sich auf Vergleich im Schienenkartell

Im Streit über das Schienenkartell einigen sich die Bahn und Thyssen-Krupp erneut auf Schadensersatz. Nur ein Unternehmen verweigert sich weiterhin.

Hauptgeschädigter des Schienenkartells war der Steuerzahler. Foto: dpa
Hauptgeschädigter des Schienenkartells war der Steuerzahler. Foto: dpa

Die Deutsche Bahn hat sich außergerichtlich mit Thyssen-Krupp zum zweiten Mal auf Schadensersatz wegen Kartellabsprachen im sogenannten Schienenkartell geeinigt. Eine Summe des Vergleichs mit Thyssen-Krupp GfT Gleistechnik und Thyssen-Krupp Materials Services wird nicht genannt.

Das Bundeskartellamt hatte 2013 Bußgelder von mehr als 100 Millionen Euro unter anderem gegen Voestalpine und Thyssen-Krupp verhängt. Im Gegensatz zum „Schienenkartell DB-Markt“ waren die Kartellanten beim jetzt abgeschlossenen Privatmarkt-Kartell keine direkten Lieferanten des Staatskonzerns, sondern haben zwischen 2001 und 2011 Bauunternehmen beliefert, die im Auftrag der DB Infrastrukturprojekte durchführten.

WERBUNG

Sanierung und Ausbau der Schienenwege werden weitgehend vom Bund finanziert. Hauptgeschädigter des Schienenkartells war daher der Steuerzahler. Die Vergleichssumme geht dementsprechend auch weitgehend an den Staat. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur muss laut Bahn dem Vergleich noch zustimmen.

Martin Seiler, Bahnvorstand für Personal und Recht, sagte dem Handelsblatt: „Wir begrüßen es sehr, dass auch beim Privatmarkt-Schienenkartell ein wirtschaftlich sinnvoller Vergleich erzielt werden konnte. Wo immer möglich versuchen wir, durch außergerichtliche Einigungen einen langen und teuren Rechtsstreit zu vermeiden.“

Wegen des „Schienenkartells DB-Markt“ hat die Bahn in den letzten Jahren bereits mit Voestalpine, Thyssen-Krupp und Vossloh/Stahlberg Roensch außergerichtliche Vergleiche abgeschlossen. Dabei hatte etwa Thyssen-Krupp als bedeutendstes Kartellmitglied im Jahr 2013 rund 150 Millionen Euro an die Bahn gezahlt – und damit deutlich weniger als die 500 Millionen Euro, die die Bahn seinerzeit insgesamt als Schadenssumme angegeben hatte.

Ein vor dem Landgericht Frankfurt am Main anhängiger Schadensersatzprozess in dieser Sache betrifft vor allem noch Lieferungen der tschechischen Firmengruppe Moravia Steel, die einen Standort unter anderem im nordrhein-westfälischen Kürten unterhält. Das Unternehmen hat sich laut Bahn bislang einer außergerichtlichen Einigung verweigert.

Für Thyssen-Krupp ist das Schienenkartell nicht der einzige Korruptionsfall, den das Unternehmen in jüngerer Vergangenheit beilegen konnte. Auch die Stahlsparte des Konzerns musste im vergangenen Jahr knapp 650 Millionen Euro Bußgeld zahlen, weil Manager die Preise für Grobblech zwischen 2008 und 2016 mit Konkurrenten abgesprochen hatten. Thyssen-Krupp bestätigte die Einigung.