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Bafin-Testkäufer decken bei Stichprobe Mängel bei Anlageberatung auf

FRANKFURT/BERLIN (dpa-AFX) - Die Finanzaufsicht Bafin hat bei einer ersten Stichprobe von Testkäufen Mängel bei der Beratung von Bankkunden festgestellt. "Die Fehlerquote war auf den ersten Blick auffällig: In 12 von 36 Beratungsgesprächen - also in jedem dritten wurden wichtige Informationsdokumente nicht übergeben", resümierte der Leiter der Abteilung Verbraucherschutz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), Christian Bock, in der am Freitag veröffentlichten Dezember-Ausgabe des "Bafin-Journals".

Bei diesem sogenannten Mystery Shopping seien weitere Defizite zutage getreten: So seien Kundenangaben nicht immer zutreffend aufgenommen worden - möglicherweise, um eine bestimmte Empfehlung aussprechen zu können, die zu den tatsächlichen Angaben nicht gepasst hätten, wie die Bafin schreibt.

Beim "Mystery Shopping" treten geschulte Testkäuferinnen und Testkäufer als Verbraucher auf, um sich beraten zu lassen oder Produkte zu Testzwecken zu erwerben. So will die Aufsicht einen Eindruck davon bekommen, wie Unternehmen mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen. Für den ersten Anlauf prüften von der Aufsicht beauftragte Agenturen je vier Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Privatbanken.

Die Stichprobe sei zwar nicht repräsentativ, dennoch nehme die Bafin die Ergebnisse sehr ernst. "Die Daten erlauben zwar keine Rückschlüsse auf den Gesamtmarkt, sind für mich aber ein klares Zeichen dafür, dass wir künftig bei der Anlageberatung noch genauer hinsehen müssen", fasste Bock zusammen. Von 2022 an will die Bafin Anbietern mit Testkäufen in größerem Stil auf den Zahn fühlen.

Deutschlands oberster Verbraucherschützer Klaus Müller begrüßte die Bestrebungen: "Dass Banken und Sparkassen schon bei einfachen Verbraucherinformationen gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, ist ein Weckruf", kommentierte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) am Freitag den Testlauf.