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BaFin-Pranger seit heute online

Mit einem neuen Register macht die Behörde Entscheidungen über Bußgelder von Banken und Finanzdienstleistern transparent.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prangert seit heute mit den „Maßnahmen gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern“ Finanzsünder öffentlich an. Aus diesem Register kann jeder interessierte Nutzer erkennen, welche Banken oder von der BaFin überwachte Finanzdienstleister ein Bußgeld von der Behörde verhängt bekommen haben. Grundlage für die Veröffentlichungen ist § 60b, Absatz 1 Kreditwesengesetz.

Vier Einträge umfasst das Register bisher. Der (Shenzhen: 002631.SZ - Nachrichten) älteste datiert aus dem November 2014: Gegen die J.P. Morgan AG wurde ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro verhängt. „Das Institut hatte einer sofort vollziehbaren Anordnung der BaFin im Bereich des Risikomanagements zuwidergehandelt, indem es die angeordnete Mängelbeseitigung nicht hinreichend schnell durchführte“, heißt es in der Begründung. Ebenfalls ein Bußgeld musste die Shinhan Bank Europe GmbH bezahlen. Für die Nichteinhaltung der Großkreditobergrenze wurden 10.000 Euro fällig.

Aber nicht nur Bußgelder werden an diesem Pranger öffentlich gemacht. Für die China Construction Bank sowie die Sparkasse Dinslaken-Voerde-Hünxe hat die BaFin erhöhte Eigenmittelforderungen angeordnet. In beiden Fällen waren Verstöße gegen eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation der Grund.

(PD)