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Wie die Bafin eine Hedgefonds-Managerin abwimmelte, die gegen Wirecard wettete

Die New Yorker Investorin Fahmi Quadir verdächtigte den Zahlungsdienstleister der Geldwäsche und bot der Bafin 2019 Informationen an. Doch die Behörde lehnte ein Treffen ab.

Das Verbot von Wetten gegen Wirecard-Aktien zählt zu den umstrittensten Aktionen der Finanzaufsicht Bafin im Wirecard-Skandal. Denn die Aktion wirkte wie ein Vertrauensbeweis für den Aschheimer Zahlungsdienstleister und wiegte Anleger damit in trügerischer Sicherheit. Nun zeigen interne E-Mails aus der Bafin, wie wenig Interesse die Behörde an den Erkenntnissen von jenen Investoren hatten, die aus Zweifeln am Geschäftsmodell gegen Wirecard wetteten: Das Gesprächsangebot einer Hedgefonds-Managerin schlug die Behörde aus.

Die New Yorker Hedgefonds-Gründerin Fahmi Quadir hatte die Bafin im Februar 2019 um ein Treffen mit der Chefin der Wertpapieraufsicht, Elisabeth Roegele, gebeten. Quadir setzte seit 2018 auf fallende Kurse bei Wirecard, weil ihr die Firma verdächtig erschien. Mit der Bafin wollte sie nicht nur über das verhängte Leerverkaufsverbot reden, das in dieser Form als äußerst ungewöhnliche Maßnahme galt. Sie bot der Behörde den E-Mails zufolge, die dem Handelsblatt vorliegen, auch „zusätzliche Informationen“ über Wirecard an.

Fokus auf Geldwäsche und illegale Transaktionen

Worum es dabei im Detail ging, schrieb sie nicht. Aussagen zufolge, die Quadir gegenüber dem Handelsblatt und in unterschiedlichen anderen Medien macht, deuten allerdings darauf hin, dass es dabei unter anderem wohl um Geldwäschevorwürfe ging. „All unsere Analysen konzentrieren sich größtenteils auf Geldwäsche und illegale Transaktionen, die wir aber nicht öffentlich mitteilen“, schreibt sie auf Anfrage. Sie habe dabei „überzeugende Hinweise“ sammeln können, die als Basis für eine Anklage dienen könnten.

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Die Bafin geht auf das Gesprächsangebot nicht ein. Der für Leerverkäufe zuständige Bafin-Referatsleiter antwortet Quadir, dass sie gerne ihre Stellungnahme zum Leerverkaufsverbot zusenden könne.

Ein persönliches Treffen lehnt er dagegen ab. „Wir weisen darauf hin, dass Bafin-Mitarbeiter gemäß deutschen Verwaltungsvorschriften nicht dazu berechtigt sind, mit Personen über spezifische Themen oder Hintergrundinformationen über Verwaltungsentscheidungen der Bafin zu diskutieren“, schreibt er.

Auch als Quadir explizit klarstellt, dass es ihr nicht darum geht, zusätzliche Informationen der Bafin zu erhalten, sondern dass sie – neben ihrer Einschätzung zum Leerverkaufsverbot – auch zusätzliches Material zu Wirecard diskutieren will, kommt es nicht zu einem Treffen und auch nicht zu einem vertraulichen Telefonat. „Nach meiner Erfahrung ist das sehr unüblich“, schreibt Quadir dem Handelsblatt auf Anfrage.

Eine Fehlentscheidung, moniert ein Kritiker aus dem Umfeld des Untersuchungsausschusses: „Wenn diese Informationen zutreffen, dann ist das formalistische Verhalten der Bafin ein ernstes Problem für die Aufsicht in Deutschland. Dann verwaltet die Bafin nur, ohne den Hinweisen auf den Grund zu gehen“, sagt er. Er ist sich sicher, dass das Leerverkaufsverbot schneller hätte beendet und die Hintergründe des Wirecard-Skandals schneller hätten aufgeklärt werden können, wenn die Bafin sich frühzeitig mit anderen Marktteilnehmern ausgetauscht hätte.

Kein grundsätzliches Kontaktverbot

Grundsätzlich verboten ist das der Behörde nicht. „Je nach Aufsichtsbereich tauscht sich die Aufsicht seit jeher in den unterschiedlichsten Formaten aus. Ob persönlich, telefonisch, per E-Mail, Telefon oder schriftlich kommuniziert wird, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall“, sagt eine Bafin-Sprecherin auf Anfrage. Sie verteidigt die Entscheidung, sich nicht mit der Hedgefonds-Managerin zu treffen. Weder das Gesprächsangebot noch der offene Brief hätten konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei Wirecard enthalten. Quadir habe nur über das Leerverkaufsverbot diskutieren wollen.

Dem widerspricht Quadir. Wie wenig sie von Leerverkaufsverboten hält, machte sie zwar wenige Wochen später in einem offenen 15-seitigen Brief an die Bafin noch einmal publik. Doch ihr Hedgefonds Safkhet, benannt nach der ägyptischen Göttin der Weisheit, wettet erst dann gegen eine Aktie, wenn sie ein Unternehmen verdächtigt, in betrügerische oder besonders rücksichtslose Aktivitäten verwickelt zu sein. Auch bei Wirecard recherchiert sie monatelang und erwähnt in ihrem offenen Brief erneut, dass sie „Hinweise für Verfehlungen“ des Unternehmens hat, „die potenziell andauern“.

Das habe sie auch der Bafin gegenüber deutlich gemacht, sagt Quadir. „Wenn wir starke Hinweise dafür haben, dass Verbrechen begangen worden sind, fühlen wir uns grundsätzlich verpflichtet, die Behörden zu informieren“, antwortet sie auf die Frage, worüber sie die Bafin hätte informieren wollen. Von der Möglichkeit, ihre Recherchen zu Wirecard schriftlich an die Bafin zu senden, macht sie angesichts der Reaktion der Behörde dann lieber keinen Gebrauch.

Anzeige gegen „FT“ und Leerverkäufer schreckte ab

Doch das „aggressive Vorgehen“ der Bafin gegenüber den Leerverkäufern und den Journalisten der „Financial Times“, die von der Behörde angezeigt wurden, und die Nachlässigkeit, mit der die Behörde Wirecard behandelte, hätten sie daran zweifeln lassen, dass ihre Hinweise bei der Bafin „in gutem Glauben“ behandelt worden wären.

Quadir entschied sich damals, ihr Material anderswo zu platzieren. „In anderen Gerichtsbarkeiten werden Anti-Geldwäschemaßnahmen priorisiert und ausreichend finanziert, insbesondere, da in den USA neue Sanktionen und Gesetze implementiert wurden“, schreibt sie. „Deshalb haben wir unsere Anstrengungen letztlich außerhalb Deutschlands konzentriert.“