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Assange muss im Gefängnis bleiben – Gericht lehnt Kaution ab

Der Wikileaks-Gründer kommt nicht auf Kaution frei. Es gibt laut der Richterin in London Gründe für die Annahme einer Flucht Assanges.

Wikileaks-Gründer Julian Assange muss im Gefängnis bleiben. Ein Londoner Gericht lehnte am Mittwoch einen Antrag ab, ihn gegen Zahlung einer Kaution auf freien Fuß zu setzen. Es gebe Gründe für die Annahme, dass Assange bei einer Freilassung fliehen würde, erklärte Richterin Vanessa Baraitser.

Am Montag war gerichtlich entschieden worden, dass Assange nicht an die USA ausgeliefert werden darf. Der Fall ist aber noch nicht endgültig entschieden, da das US-Justizministerium in Revision gehen will. Bis es eine Entscheidung darüber gibt, ob die Berufung zugelassen wird, bleibt Assange im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh. Dort befindet sich der 49-Jährige seit fast zwei Jahren.

Im April 2019 war er zu knapp einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Nach Überzeugung der britischen Justiz hatte er vor vielen Jahren gegen Kautionsauflagen verstoßen, als er in die ecuadorianische Botschaft in London geflüchtet war. Dort lebte Assange von 2012 bis 2019. Dass sich der Enthüllungsjournalist damals dem Hausarrest in London entzog und in der Botschaft um Asyl bat, nahm die Richterin am Mittwoch zum Anlass, von einer nach wie vor bestehenden Fluchtgefahr auszugehen.

Die USA werfen Assange unter anderem Verstoß gegen ein Spionagegesetz vor. Er hatte über seine Enthüllungsplattform Wikileaks Hunderttausende geheime US-Berichte und Diplomatendepeschen veröffentlicht, die er von sogenannten Whistleblowern bekam. US-Ermittlern und westlichen Sicherheitskreisen gilt der gebürtige Australier damit als Staatsfeind.