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Arbeitgeber beklagen 'Regelungswahn' bei Dienstreisen in EU

BERLIN (dpa-AFX) - Die Arbeitgeber haben einen "Regelungswahn" bei Dienstreisen innerhalb der Europäischen Union beklagt und die Politik zu schnellen Erleichterungen aufgefordert. Dabei geht es darum, dass Mitarbeiter von Unternehmen für jede dienstliche Reise ins EU-Ausland eine Bescheinigung über ihre Sozialversicherung benötigen, eine sogenannte A1-Bescheinigung. Das gilt auch für kurzzeitige Aufenthalte. Diese Notwendigkeit verunsichere gleichermaßen Firmen wie auch Arbeitnehmer, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Deutschen Presse-Agentur.

"Die auf den ersten Blick sozialpolitisch progressiv erscheinende Botschaft dieser Bescheinigungs-Verordnung ist in Wahrheit reinster Protektionismus", sagte Kampeter. "Dank Regelungswahns ist es schon fast einfacher, Mitarbeiter in Drittstaaten zu entsenden oder dort Dienstleistungen zu erbringen als in Frankreich oder Belgien. Diese Regelung stellt Grundfreiheiten des Binnenmarktes in Frage und muss dringend praxisnah korrigiert werden."

Die Regelung zur A1-Bescheinigung gilt zwar bereits seit 2010, um Lohndumping einzudämmen. Nun aber sind Kontrollen verschärft worden, etwa in Frankreich. Wer die Entsendebescheinigung nicht dabei hat, dem drohen Bußgelder.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte im November auf dem Arbeitgebertag zugesagt, sie werde sich auf EU-Ebene für Änderungen bei der kurzzeitigen Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland einsetzen. Sie verstehe, dass sich die Arbeitgeber über den bürokratischen Aufwand sehr aufregten, hatte Merkel gesagt.

Kampeter forderte, EU-Kommission, Parlament und Mitgliedstaaten sollten sich darauf einigen, dass in einem ersten Schritt bei "normalen Dienstreisen" generell keine A1-Bescheinigung mehr notwendig sei. Auch kurzfristige Tätigkeiten, mit Ausnahme einiger Bereiche, sollten generell von der Beantragung irgendwelcher Bescheinigungen befreit werden. "Dies allein wäre binnenmarktkonform."