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Was ändert sich beim Online-Shopping nach dem Brexit?

Was ändert sich beim Online-Shopping nach dem Brexit?
Was ändert sich beim Online-Shopping nach dem Brexit?

Wenn Großbritannien am 29. März 2019 die EU verlässt, wird sich auch im Onlinehandel einiges ändern. Was Sie bedenken sollten, wenn Sie nach dem Brexit im Internet bei einem Verkäufer aus Großbritannien einkaufen.

Britische Online-Shops sind bei Deutschen sehr beliebt – laut PayPal ist Großbritannien das beliebteste Land der Deutschen für Online-Shopping, noch vor den USA und China. Ein schneller Klick und schon sind die neuen Markenschuhe oder das neue Smartphone aus UK unterwegs zu uns. Der freie Warenverkehr des EU-Binnenmarktes macht´s möglich. Nicht selten sind bekommt man Kleidung oder Elektronik in Großbritannien sogar günstiger als hierzulande. Doch damit könnte nach dem Brexit Schluss sein. Denn während die Waren aus Großbritannien bislang frei von Zöllen und Handelshemmnissen relativ zügig ihren Weg in deutsche Haushalte fanden, würde ein harter Brexit die Bestellung nicht nur komplizierter, sondern wahrscheinlich auch teurer machen. Mit einem harten Brexit könnten nämlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer auf Onlineshopper zukommen. Bis 22 Euro Warenwert passiert das laut der Verbraucherzentrale zwar nicht, zwischen 22 und 150 Euro muss die Steuer allerdings gezahlt werden, hinzu kommen noch Zollabgaben. Die entrichtet man entweder direkt beim Postboten oder im Zollamt.

Längere Lieferzeiten, höhere Kosten?
Ein ungeordneter Brexit würde außerdem dazu führen, dass jeder LKW mit Waren, der von der Fähre aus Großbritannien kommt, kontrolliert wird – denn Großbritannien wird ab dem 29. März so behandelt wie andere Nicht-EU-Länder Europas, etwa die Schweiz oder Norwegen. Das kann sich nicht nur in erheblich längeren Lieferzeiten, sondern letztendlich auch in teils saftigen Preiserhöhungen niederschlagen. Experten rechnen mit einem Preisanstieg von bis zu 15 Prozent. Andererseits kann es auch zu Vergünstigungen von Waren kommen – nämlich dann, wenn das Pfund gegenüber dem Euro im Wert fällt – was bei einem Brexit nicht unwahrscheinlich ist.

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Weniger Shop-Auswahl
Ein weiterer Nachteil eines harten Brexits für Online-Shopper aus Deutschland: Das Shopangebot dürfte sich deutlich reduzieren. Denn gerade auf den beliebten Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay nutzen viele Verkäufer bislang die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU und wählen die Rechtsform einer britischen Limited, die mit weniger Kosten verbunden ist als etwa die Gründung einer deutschen GmbH. Mit einem harten Brexit würden auf deutsche Händler mit dieser Rechtsform ein hoher bürokratischer Aufwand und Kosten zukommen, die für einige Shops das Aus bedeuten dürften.

Verbraucherschutzrechte könnten sich ändern
Aber auch in Sachen Verbraucherschutzrechte ändert sich durch den Brexit einiges. Denn nicht immer gelten für Kunden aus Deutschland künftig die EU-Verbraucherschutzrechte. Die sorgen aktuell zum Beispiel dafür, dass gekaufte Produkte innerhalb 14 Tagen zurückgegeben werden können und zwei Jahren Gewährleistung unterliegen. Diese Rechte genießen Online-Käufer bei britischen Shops nach dem Brexit nur noch, wenn die Website auf deutsch verfügbar ist und der Händler hierzulande aktiv wirbt. Falls der britische Verkäufer sich mit seinen Geschäftstätigkeiten dagegen nicht aktiv an Kunden in Deutschland richtet, empfiehlt die Verbraucherzentrale einen Blick in die Vertragsbedingungen. Gelten für die Transaktion die EU-Verbraucherschutzrechte, die britischen Verbraucherschutzrechte oder die Gesetze eines anderen Landes? Falls Sie Fragen oder Bedenken haben, sollten Sie sich vorsichtshalber an Ihre Verbraucherzentrale wenden.

Online-Shopping im Falle eines geregelten Brexit
Im Falle eines geregelten Brexit verändert sich für Online-Shopper erstmal nichts. Im Austrittsabkommen ist unter anderem vereinbart, dass nach dem Ende der britischen EU-Mitgliedschaft am 29. März eine Übergangsperiode bis voraussichtlich Ende 2020 in Kraft tritt. Dann hätten Online-Shopper noch etwas Zeit, sich mit ihren Lieblingswaren aus Großbritannien einzudecken.