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Altersdiskriminierung bei Check24? Das sagt das Vergleichsportal zu den Vorwürfen

Die Vergleichsplattform Check24 versteht die Vorwürfe nicht. - Copyright: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopress
Die Vergleichsplattform Check24 versteht die Vorwürfe nicht. - Copyright: picture alliance / Geisler-Fotopress | Christoph Hardt/Geisler-Fotopress

Dem Vergleichsportal Check24 wird Altersdiskriminierung vorgeworfen. Hintergrund ist ein internes Dokument, über das das Magazin "Finance Forward" berichtet. Das auf Juni 2024 datierte Dokument mit dem Titel „2×2 Recruiting Guideline für PM, IT & Data Science“ halte die HR-Abteilung des Münchner Konzerns an, während der kommenden zwei Jahre nur Produktmanager, Entwickler und Data Scientists einzustellen, die über maximal zwei Jahre Erfahrung im Beruf verfügen. Wer mehr Berufserfahrung mitbringe, werde „von HR im Screening aussortiert“, schreibt "Finance Forward".

Begründet wird die Maßnahme unter dem Slogan „Hire for attitude, train for skill“ laut "Finance Forward" damit, dass Berufseinsteiger besser zur Unternehmenskultur von Check24 passten, die „offen für unkonventionelle Ideen“ sei, „steile Lernkurven“ biete und „nach Fähigkeiten und Einsatz“ entlohne, nicht nach „Standzeiten und Gehaltsbändern“.

Die Regelung gelte laut dem Dokument nicht für Jobs während der Ausbildung (wie Praktika oder eine Werkstudententätigkeit), dafür aber explizit auch für das Recruiting von Führungskräften, ausgenommen sei nur die Besetzung von Geschäftsführerposten. Anfragen für Ausnahmefälle müssten demnach begründet und direkt an Check24-Gründer Henrich Blase gestellt werden. Das Unternehmen rechtfertig seinen Ansatz damit, dass Check24 auf diese Weise groß geworden sei. Man sei überzeugt, „dass wir junge Talente brauchen, um in zehn Jahren mindestens genauso erfolgreich zu sein wie heute“, heißt es demnach in dem Dokument.

Juristen werfen Check24 "mittelbare Altersdiskriminierung" vor

Aus Sicht von Experten ist die Richtlinie jedoch ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). „Das AGG schützt vor Diskriminierungen aufgrund bestimmter Merkmale, darunter fällt auch das Alter“, sagt der Berliner Arbeitsrechtsanwalt Marc-Oliver Schulze. „Auch wenn die Richtlinie sich nicht direkt auf das Alter bezieht, findet die Diskriminierung mittelbar statt“ – denn regelmäßig hätten Ältere mehr als zwei Jahre Berufserfahrung.

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Auch für den Juristen Till Bender vom DGB Rechtsschutz, einem Dienstleister des Deutschen Gewerkschaftsbunds, ist die Regelung "eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters". Es liege schließlich „in der Natur der Sache, dass ältere Menschen in der Regel mehr Berufserfahrung haben als junge“. Dieses „nur auf den ersten Blick neutrale Kriterium diskriminiert damit ältere Beschäftigte“, so Bender gegenüber "Finance Forward".

"Wir sind etwas überrascht von der Berichterstattung", sagt ein Pressesprecher von Check24 auf Anfrage von Business Insider. "Wir orientieren uns im Recruiting an den Unternehmensberatungshäusern (z.B. McKinsey, Bain & Company, BCG) und setzen unseren Schwerpunkt bei Einstellungen ebenfalls auf Absolventen von Hochschulen." Dennoch gebe es "natürlich auch zahlreiche Hires mit Berufserfahrung außerhalb der Geschäftsführerposten." Die Entscheidung liege hierbei im jeweiligen Produktbereich, so der Unternehmenssprecher.

Hinweis: Inzwischen hat Check24 auf unsere Anfrage geantwortet. Wir haben das Statement nachträglich eingefügt.