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Alltagsfragen im Supermarkt: Was Sie dürfen und was nicht

Für probierwillige und neugierige Kunden ist der Supermarkt eine einzige Grauzone. Erst einmal in die Zeitschrift blättern um zu sehen, ob sie einen wirklich interessiert, das Shampoo zum Geruchstest öffnen oder die Waren praktischerweise in den eigenen mitgebrachten Korb packen – ist das eigentlich erlaubt oder nicht?

Bücher und Magazine im Supermarkt durchblättern – ist das erlaubt? (Symbolbild: Getty Images)
Bücher und Magazine im Supermarkt durchblättern – ist das erlaubt? (Symbolbild: Getty Images)

Das Cover verspricht eine gute Story, doch ob der Artikel wirklich hält, was angekündigt wird, erkennt man daran oft nicht. Wer im Supermarkt genügend Muße hat, blättert die Zeitschriften deshalb oft erst einmal durch, bevor sie dann im Einkaufskorb landen oder auch nicht. Grundsätzlich ist das Blättern und auch Lesen in den Print-Produkten erlaubt.

Es sei denn, der Supermarktbesitzer, der immer das Hausrecht hat, verfügt etwas anderes und informiert die Kundschaft darüber zum Beispiel per Aushang. Das ist aber überaus selten. In der Regel haben die Eigentümer nichts dagegen, dass die Kunden die Magazine ebenso in Augenschein nehmen wie auch die anderen Produkte. Zumindest, solange sie dabei nicht beschmutzt oder anderweitig unverkäuflich gemacht werden, was bei normaler Nutzung praktisch nie passiert.

Bei hygienischen Produkten ist der Fall komplizierter

Bei Kosmetika und Hygieneartikeln wie Cremes, Deos oder Shampoos gilt prinzipiell dasselbe wie bei den Zeitschriften: Solange die Ware weiterhin verkäuflich und nicht entwertet wird, darf man sie als Kunde unter die Lupe nehmen. Das hängt aber sehr vom Einzelfall ab. Wer zum Beispiel kurz den Deckel eines Shampoo öffnet, um daran zu riechen, beschädigt damit weder die Ware noch die Verpackung.

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Alltagsfragen im Supermarkt: Darf ich schnell mal eine Traube probieren?

Wer aber Verpackungen öffnet, seinen Finger in den Cremetiegel taucht oder sich die Nägel mit nicht bezahltem Nagellack lackiert, beschädigt die einwandfreie Hygiene oder die Ware selbst, die außer an den Tester dann nicht mehr verkauft werden kann. Unentschlossene Kunden sollten besser eine Drogerie aufsuchen, in der es für einige Produkte extra Tester gibt.

Bei kaputten Flaschen lassen Händler oft Kulanz walten

Wer mit vollen Armen oder in einem unachtsamen Moment ein Glas Marmelade oder Apfelmus oder auch eine Flasche Wein fallen lässt, geht meistens davon aus, dass der Supermarkt für den Schaden aufkommt. Die Märkte sind gegen solche Schäden versichert und beten die Kunden dafür normalerweise nicht zur Kasse. Dabei wären die rechtlich gesehen sehr wohl dazu verpflichtet, die zerstörte Ware zu bezahlen.

Kopfschütteln vorprogrammiert: Die kuriosesten Supermarkt-Angebote

Eigene Tüten, Taschen und Körbe

Aufpassen sollten Kunden, die ihre Artikel auf dem Weg durch den Markt im eigenen Korb oder der eigenen Tasche transportieren wollen. Ein solches Verstauen könnte das Personal als versuchten Diebstahl einordnen, weshalb man immer die bereit gestellten Warenkörbe und Einkaufswagen benutzen sollte. Letztere dürfen übrigens nur für den Transport im Markt und bis zum Auto genutzt werden.

Wer nah am Laden wohnt, die Einkäufe rasch nach Hause schieben und den Wagen danach wieder zurückbringen will, setzt sich wiederum dem Verdacht des Diebstahls aus. Mit dem Einkaufswagen darf man das Gelände des Supermarkts nicht verlassen.

Was ist mit Umtauschen?

Wer zu Hause feststellt, dass eben gekaufte Milch schon abgelaufen oder der Joghurt verschimmelt ist, kann die Ware umtauschen. Das ist umso einfacher, je kürzer der Einkauf zurückliegt. Ein vor einer Stunde gekaufter Joghurt kann in dieser Zeit nicht durch falsche Kühlung zu Hause verschimmelt sein. Schwieriger ist das bei Sachen mit längerem Haltbarkeitsdatum, bei denen man den Mangel erst später bemerkt und eventuell den Kassenbon nicht mehr hat. Dann ist man meist auf die Kulanz des Supermarktes angewiesen.