Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    17.737,36
    -100,04 (-0,56%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.918,09
    -18,48 (-0,37%)
     
  • Dow Jones 30

    37.895,35
    +119,97 (+0,32%)
     
  • Gold

    2.409,90
    +11,90 (+0,50%)
     
  • EUR/USD

    1,0651
    +0,0005 (+0,04%)
     
  • Bitcoin EUR

    60.351,96
    +1.180,89 (+2,00%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.382,23
    +69,61 (+5,30%)
     
  • Öl (Brent)

    83,06
    +0,33 (+0,40%)
     
  • MDAX

    25.989,86
    -199,58 (-0,76%)
     
  • TecDAX

    3.187,20
    -23,64 (-0,74%)
     
  • SDAX

    13.932,74
    -99,63 (-0,71%)
     
  • Nikkei 225

    37.068,35
    -1.011,35 (-2,66%)
     
  • FTSE 100

    7.895,85
    +18,80 (+0,24%)
     
  • CAC 40

    8.022,41
    -0,85 (-0,01%)
     
  • Nasdaq Compositive

    15.264,42
    -337,08 (-2,16%)
     

Alltagsfragen im Supermarkt: Was Sie dürfen und was nicht

Für probierwillige, neugierige, hungrige oder durstige Kunden ist der Supermarkt eine einzige Grauzone. Schnell mal eine Traube probieren, um Festigkeit und Süße zu testen, schon einmal einen Schluck aus der Limo trinken oder die Karotten ohne Grünzeug eintüten – ist das eigentlich erlaubt?

Dass man vom Apfel kein Stück herausbeißen darf, versteht sich von selbst. Aber wie sieht es beispielsweise mit Trauben aus? (Bild: Getty Images)
Dass man vom Apfel kein Stück herausbeißen darf, versteht sich von selbst. Aber wie sieht es beispielsweise mit Trauben aus? (Bild: Getty Images)

Der Klassiker ist folgender Fall: Man steht im Supermarkt und will Obst kaufen, ist sich aber nicht sicher, ob die Himbeeren, Trauben oder andere kleinen Früchte auch wirklich schmecken. Auf dem Markt bekäme man dann eine zum Kosten, aber im Supermarkt steht nicht dauernd ein Mitarbeiter an jeder Ecke. Wer dann einfach probiert, begeht rein rechtlich gesehen tatsächlich Diebstahl.

Supermarkt der Zukunft: Rewe experimentiert mit Handy-Scannern

In der Realität wird aber wohl kaum ein Supermarktbesitzer die Sache strafrechtlich verfolgen lassen. Da ist es schon wahrscheinlicher, dass der mundraubende Kunde dazu aufgefordert wird, die verzehrte Ware im Nachhinein zu bezahlen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte einfach fragen, ob er eine bestimmte Sache probieren darf.

Karotten mit oder ohne Stiele einpacken?

Ebenfalls nicht korrekt ist es, wenn Sie bei den Karotten das Grünzeug entfernen, bevor sie diese selbst wiegen oder die Möhren an der Kasse gewogen werden. Davon gehen viele Kunden aus, wohl auch, weil es in manchen Supermärkten sogar extra Behälter für das abgerupfte Karottengrün gibt. Der angegebene Kilopreis gilt aber für das Gemüse samt Stielen, weshalb Sie unrechtmäßig weniger bezahlen, wenn Sie nur die Karotten einpacken.

Probieren: Was ist mit Käse?

Sie haben das ewige Einerlei satt und Lust, etwas Neues auszuprobieren? Zum Beispiel die neue „Winterwurst“ an der Metzgertheke oder den Käse, von dem sie nicht wissen, ob er Ihnen zu fad oder zu würzig ist? Wie beim Obst gibt es auch hier kein Recht darauf, bestimmte Waren vor dem Kauf erst einmal zu probieren. Ebenso wie beim Obst gilt aber auch hier: Wer nett fragt, bekommt in der Regel, was er möchte.

Erst essen und trinken, dann bezahlen

Wer hungrig oder durstig einen Supermarkt ansteuert wähnt sich schnell im verführerischen Schlaraffenland. Viele Kunden nehmen dann schon einen Schluck aus der Flasche, essen einen Keks aus der Packung oder geben dem quengeligen Kind das Eis, während sie noch durch die Gänge laufen. Ist doch egal, wenn man am Ende die Verpackung aufs Laufband legt und im Nachhinein bezahlt, oder?

WERBUNG

Hähnchen: Durchfallerreger in jeder zweiten Probe

Tatsächlich ist es das nicht: Solange die Ware nicht bezahlt ist, ist sie Eigentum des Supermarktbesitzers. Wer früher zuschlägt, macht sich damit strafbar. Dass sich in der Regel niemand beschwert, solange man die verzehrten oder angebrochenen Artikel ganz normal an der Kasse bezahlt, ist reine Kulanz.

Kann man zu viel ausbezahltes Wechselgeld einsacken?

Wer wie in den genannten Fällen auf die Kulanz der Supermarkt-Mitarbeiter setzt, sollte auch ehrlich sein, wenn an der Kasse ein Fehler passiert und man aus Versehen zu viel Wechselgeld herausbekommt.

Kräftige Farben, Einkaufswagen & Co. – Die subtilen Tricks der Supermärkte

Wer nichts sagt und das Geld einfach einsteckt, macht sich zwar nicht strafbar. Er oder sie muss das Geld aber zumindest dann zurückgeben, wenn dem Kassenmitarbeiter das Versehen auffällt.

VIDEO: Berliner Supermarkt SirPlus – Die Lebensmittelretter