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Acht Gründe, warum ein Testament auch für Sie wichtig sein könnte

Ein Testament kann den Erben viel Ärger ersparen (Symbolbild: Getty Images)
Ein Testament kann den Erben viel Ärger ersparen (Symbolbild: Getty Images)

Im Grunde ganz einfach ist die richtige Vorsorge für den Todesfall – mit einem gut gestalteten Testament wird viel Streit vermieten. Doch ein Testament ist emotional ein schwieriges Thema und wird gerne verschoben – manchmal bis es zu spät ist. Mit den nachfolgenden acht Gründen möchte ich Sie motivieren, das Thema anzugehen:

  1. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die nur in den seltensten Fällen den Wünschen des Erblassers entspricht. So erben beispielsweise die Eltern mit, wenn ein Ehepartner verstirbt und das Ehepaar keine Kinder hatte.

  2. Ohne eine letztwillige Regelung werden alle Erben “Zwangsmitglieder” einer Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam über den Nachlass verfügen kann. Persönliche Differenzen der Miterben können eine sinnvolle und friedliche Nachlassfortsetzung oder -auseinandersetzung verhindern. Der Streit aus dem Kinderzimmer setzt sich schlimmstenfalls in der Erbengemeinschaft fort.

  3. Nur mittels Testament können Sie bestimmte Gegenstände einer bestimmten Person zuwenden. Ansonsten sind alle Miterben entsprechend ihrer gesetzlichen Erbquote an jedem Nachlassgegenstand beteiligt.

  4. Sollen gesetzliche Erben (teilweise) enterbt werden, ist dies nur mittels letztwilliger Verfügung möglich. Die Auswirkungen von möglichen Pflichtteilsansprüchen, insbesondere auf den überlebenden Ehepartner oder Unternehmen im Nachlass sind zu berücksichtigen.

  5. Mit einem entsprechend gestalteten Testament können erbschaftsteuerrechtliche Freibeträge optimal ausgenutzt werden.

  6. Mit Nießbrauchs- oder Wohnrechtsvermächtnissen kann sichergestellt werden, dass bestimmte Personen eine Immobilie nach dem Tod des Eigentümers weiterhin nutzen oder bewohnen können.

  7. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann die Einhaltung der Wünsche des Erblassers und die sinnvolle Verwaltung oder Abwicklung des Nachlasses zusätzlich absichern.

  8. Die Wahl deutschen Rechts in einem Testament kann verhindern, dass (zumindest in der EU) im Erbfall ausländisches Erbrecht angewendet wird, wenn der Verstorbene im Ausland lebte.

Es macht wohl niemandem Spaß, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Sorgen Sie rechtzeitig vor – egal wie alt Sie sind.

Ihre
Stefanie Kühn