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4 einfache Tipps, wie ihr Steuern auf Dividenden sparen könnt – laut einem Steuerexperten

Es gibt eine bestimmte Art der Dividenden, die als steuerfrei gilt.  - Copyright: Getty Images / urbazon
Es gibt eine bestimmte Art der Dividenden, die als steuerfrei gilt. - Copyright: Getty Images / urbazon

Es gibt wohl wenige Einkommensströme die so beliebt sind wie Dividenden. Mit der richtigen Strategie können diese Aktien-Ausschüttungen ein passives Einkommen generieren.

Doch die Steuern auf diese Ausschüttungen können ziemlich kompliziert sein – vor allem in Deutschland. Aber wenn ihr euch gut über die speziellen Steuerregeln für Dividenden informiert, könnt ihr davon profitieren und einfach Geld sparen. Wie könnt ihr also vorgehen, um die Steuerabzüge bei Dividendeneinnahmen zu mindern?

Daniel Niesing, Steuerexperte von Taxfix, erklärt im Gespräch mit Business Insider, worauf ihr achten müsst und wie ihr einfach Geld sparen könnt.

Nicht alle Dividenden werden gleich versteuert

Normalerweise sind Dividenden, die ein Unternehmen an seine Aktionäre ausschüttet, steuerpflichtig. Das bedeutet, dass auf diese Gewinnanteile, die die Unternehmen an ihre Aktionäre zahlen, Abgeltungssteuer (derzeit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) erhoben wird. Doch es gibt eine Art der Dividende, die als steuerfrei gilt.

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Dividenden aus dem „steuerlichen Einlagekonto“ sind eine besondere Form der Ausschüttung, die nicht als normale Gewinnausschüttung gilt. „Diese Art von Dividende ist aus steuerlicher Sicht zunächst nicht relevant“, erklärt Niesing. Sie gelten viel mehr als eine „Rückzahlung von vorherigen Einlagen beziehungsweise Kapitalerhöhungen“, die bereits beim Aktienkauf im Kaufkurs eingepreist seien.

Unternehmen nutzen diese Methode oft, um Kapital zurückzugeben, besonders wenn nicht genügend Gewinn für reguläre Dividenden erzielt wurde – oder aus steuerlichen Gründen. „Da nur realisierte Kursgewinne oder Gewinnbeteiligungen zu versteuern sind, können Rückzahlungen aus dem Einlagekonto steuerfrei erfolgen“, fügt Niesing hinzu. Diese Art der Ausschüttung wird üblicherweise auf Hauptversammlungen angekündigt.

Wie ihr einfach Geld sparen könnt

Kleinanleger haben mehrere Möglichkeiten, ihre Steuerlast auf Dividendenausschüttungen zu optimieren. Experte Daniel Niesing erklärt, wie man effektiv und einfach Steuern sparen kann.

Erstens empfiehlt der Experte den Einsatz des Freistellungsauftrags: „Empfehlenswert ist es in jedem Fall, den Freistellungsauftrag zu nutzen. Dieser wird bei der depotführenden Bank zum Beispiel über Online-Banking hinterlegt.“ Dieser Auftrag ermöglicht es, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei zu halten, was direkt die Steuerlast reduziert.

Zweitens kann der Freistellungsauftrag über mehrere Depots verteilt werden. „Hat man Depots bei mehreren Finanzinstituten, kann und sollte man den Freistellungsauftrag über die verschiedenen Depots aufteilen“, so Niesing. Dies hilft dabei, den Freibetrag optimal zu nutzen und keine unnötigen Steuern auf kleinere Kapitalerträge zu zahlen.

Drittens sollte die Verlustverrechnung nicht unterschätzt werden. „Ganz grundsätzlich kann man zum Ende eines jeden Jahres prüfen, ob man die steuerlichen Pauschbeträge von 1000 Euro pro Person bereits bestmöglich ausgeschöpft hat“, sagt er. „Ist man von dem Depotwert weiterhin überzeugt, könnte man ihn direkt nach Veräußerung wieder kaufen. Ein solcher Verlust würde ansonsten grundsätzlich in den sogenannten Verlustverrechnungstopf einfließen und erst dann mit Gewinnen verrechnet werden, wenn es zu solchen kommt.“ Dieser Ansatz ermöglicht es, Verluste steuerlich geltend zu machen und so die Steuerlast effektiv zu senken.

Schließlich sei es ratsam, die Günstigerprüfung zu nutzen. „Hat man Kapitalerträge erzielt, von denen Steuern einbehalten wurden, lohnt sich die Günstigerprüfung immer.“ Durch diese Prüfung kann das Finanzamt ermitteln, ob die Besteuerung mit dem individuellen Steuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer.

Ausnahmen gelten in der Regel

Allerdings gibt es Ausnahmen, die Anleger beachten müssen. Bei folgenden Bedingungen können Dividenden aus dem Einlagekonto doch besteuert werden:

Wenn Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto gezahlt werden, reduziert dies den Anschaffungspreis der Aktien, wie Niesing erklärt: „Der bei Kauf der Aktie bezahlte Kurs wird im Falle einer Dividende aus dem Einlagekonto um exakt die Höhe dieser Dividende gemindert und somit rückwirkend die Anschaffungskosten der Investition.“ Dadurch erscheint der Gewinn beim Verkauf höher, was zu einer höheren Steuerbelastung führt.

Dabei könnte eine Ausnahme für den Sparer-Pauschbetrag. Dieser jährliche Freibetrag erlaubt es Anlegern, einen bestimmten Betrag ihrer Kapitalerträge, wie Zinsen und Dividenden, steuerfrei zu erhalten. „Haben Kleinanleger diesen im Jahr des Verkaufes bereits ausgeschöpft, müsste die Dividende aus dem Einlagekonto mit den üblichen 25 Prozent Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer versteuert werden.“ Das bedeutet, dass die anfangs eingesparte Steuer später beim Verkauf der Aktien nachgezahlt werden muss.

Der Zeitpunkt für den Verkauf spielt eine Rolle

Der optimale Zeitpunkt für den Verkauf von Aktien, die steuerfreie Dividenden aus dem Einlagekonto erhalten haben, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem persönlichen Steuersatz des Anlegers und der allgemeinen finanziellen Situation.

„Wann diese Veräußerung am sinnvollsten ist, hängt aber davon ab, wie das Börsenjahr für die individuell betroffene Person ansonsten gelaufen ist“, erklärt Niesing. „In manchen Fällen kann es passend sein, einen Gewinn oder Verlust noch kurz vor Jahresende zu realisieren, in anderen Fällen wartet man hingegen lieber noch bis zum nächsten Jahr.“

Die Bedeutung des Sparer-Pauschbetrags sei dabei nicht zu unterschätzen. „Grundsätzlich gilt, dass im besten Fall immer der Sparer-Pauschbetrag in maximal möglicher Höhe ausgenutzt wird. Realisierte Gewinne über dem Pauschbetrag versteuern zu müssen, während bei einem anderen Finanzinstitut der Verlustverrechnungstopf wächst, wäre beispielsweise keine ratsame Strategie.“