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Österreich: Bund haftet nicht für Verluste von Bankkunden

(Bloomberg) -- Die österreichische Bundesregierung haftet nicht für Schäden, die Sparer bei einer Bankinsolvenz erleiden. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Alpenlandes entschieden und damit Beschwerden von Kunden der Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG zurückgewiesen.

Die Commerzialbank war 2020 zusammengebrochen, nachdem der Vorstandsvorsitzende der Lokalbank gestanden hatte, hunderte Millionen Euro an Vermögenswerten frei erfunden zu haben. Aufsicht, Wirtschaftsprüfer und Gremien der Bank hatten den Betrug über Jahrzehnte nicht bemerkt. Der Fall leerte die Kassen der österreichischen Einlagensicherung in ähnlich gravierendem Ausmaß wie die Pleite der Greensill Bank AG die der deutschen.

Rund 30 Kunden der Bank, die gar nicht oder nur teilweise entschädigt worden waren, verklagten die Bundesregierung mit der Begründung, dass die staatliche Bankenaufsicht versagt habe. Eine Klausel im Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die diese Haftung ausschließe, sei verfassungswidrig, argumentierten die Kläger.

Der Verfassungsgerichtshof wies diese Argumentation in einem am 16. Dezember ergangenen und heute zugestellten Erkenntnis (Urteil) zurück. “Das Aufsichtsrecht dient dem Schutz der Gläubiger (An- und Einleger) in ihrer Gesamtheit” und soll das “Vertrauen in das ordnungsgemäße Funktionieren des Finanzmarktes” schützen, so das Gericht in einer Mitteilung. “Das Finanzmarktaufsichtsrecht zielt aber nicht darauf ab, die einzelnen An- und Einleger im Wege der Amtshaftung schadenersatzrechtlich vor Aufsichtsfehlern zu schützen.”

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