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Das ändert sich 2019 für Verbraucher, Mieter, Eltern und Beschäftigte

Kurz vor Jahresende hat der Bundesrat den Weg frei für viele Neuregelungen gemacht. Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Neues Jahr, neue Gesetze und Regelungen: Ob auf dem Immobilienmarkt, Arbeitsmarkt, in Bildungseinrichtungen oder beim Banking – die Bundesbürger können sich 2019 auf einige Neuerungen einstellen. Ein Überblick.

Mieten: Bislang hat die 2015 eingeführte Mietpreisbremse wenig Wirkung gezeigt. Das soll sich ändern. Kurz vor dem Jahreswechsel hat der Bundesrat den Weg frei gemacht für eine verschärfte Mietpreisbremse. Im Kern geht es darum, Mieter vor starken Mietsteigerungen zu schützen.

Die Mietpreisbremse gilt allerdings nur für die Wiedervermietung von Bestandswohnungen, nicht für Neubauten. Wird eine Wohnung umfassend modernisiert, wird sie bei der ersten Vermietung von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Abgesehen davon darf bei einer Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die zulässige neue Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

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Nach einer Modernisierung darf die Miete künftig innerhalb von sechs Jahren nur noch um maximal drei Euro pro Quadratmeter steigen. Bei Wohnungen mit einer Miete bis sieben Euro pro Quadratmeter sogar nur um höchstens zwei Euro.

Eine Neuerung ergibt sich auch bei der Modernisierungsumlage. Von den Modernisierungskosten dürfen künftig statt elf Prozent nur noch acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Diese Regelung gilt künftig bundesweit und nicht nur in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ab dem neuen Jahr müssen Vermieter offenlegen, welche Miete vom Vormieter verlangt wurde.

„Mit dem Mieterschutzgesetz werden wir die Transparenz für Mieter erhöhen, sie vor Verdrängung schützen und die Folgen von Modernisierungen begrenzen“, konstatierte Bundesverbraucherministerin Katarina Barley (SPD). Eigentum verpflichte auch Finanzinvestoren und Spekulanten.

Qualifizierung: Weiterbildungsangebote der Arbeitsagentur sollen künftig auch Beschäftigten offenstehen. Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert die Bundesregierung auf die Herausforderungen des zunehmend digitalisierten Arbeitsmarktes. Der staatliche Zuschuss an den Weiterbildungsmaßnahmen ist allerdings gekoppelt an das Engagement des Arbeitgebers.

Firmen werden zudem gefördert, wenn sie Langzeitarbeitslosen eine Chance geben. In den ersten beiden Jahren werden die Lohnkosten voll übernommen, dann sinkt der Zuschuss jedes Jahr um zehn Prozentpunkte. Die geförderte Maßnahme ist auf fünf Jahre befristet.

Kita: Für eine Verbesserung der Qualität in den Kindergärten stellt der Bund 5,5 Milliarden Euro bis 2022 zur Verfügung. Bundesländer haben damit die Möglichkeit, die pädagogischen Angebote zu erweitern, für eine bessere Personalausstattung zu sorgen und in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu investieren. Bundesweit wird es Pflicht, die Gebühren für die Kindertagesstätten zu staffeln.

Das muss nicht mehr zwingend nach dem Einkommen der Eltern geschehen. Möglich ist auch eine Orientierung an der Anzahl der Kinder oder der täglichen Betreuungszeit. Generell soll die Verbesserung der Qualität Vorrang vor der finanziellen Entlastung der Eltern haben. Empfänger von Sozialleistungen können heute schon von den Kitagebühren befreit werden. Künftig soll das auch für alle Empfänger von Kinderzuschlags- und Wohngeld gelten.

Onlinebanking: Noch verschicken einige Banken per Post Papierlisten mit durchnummerierten TANs. Am heimischen PC werden diese benötigt, um Überweisungen vorzunehmen, Daueraufträge einzurichten oder Wertpapiergeschäfte zu tätigen: „Karte heraustrennen, zusammenfalten, sicher aufbewahren“, heißt es, wenn Banken die iTan-Liste verschicken.

Dieses Verfahren gilt als zu unsicher und ist nur noch bis Herbst 2019 möglich. Nach dem 14. September 2019 müssen Banken dafür sorgen, dass sich Kunden mithilfe von zwei Faktoren legitimieren.

Versicherungen: Die Verbraucherschützer weisen darauf hin, dass bei einer ab Januar 2019 abgeschlossenen Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ein neues Informationsblatt Pflicht wird.

Auf maximal drei Seiten muss der Versicherer vor Vertragsabschluss den Kunden über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien sowie über Ausschlüsse informieren. Auch müssen die Pflichten des Versicherten aufgelistet werden, um im Versicherungsfall Schäden erstattet zu bekommen.

Konto-Vergleichsplattform: Eigentlich hätte es sie schon längst geben sollen: Die Onlineplattform, auf der Kunden ihre Bank-Konditionen vergleichen können.

Die EU-Zahlungskontenrichtlinie schreibt den Mitgliedstaaten vor, dem Verbraucher bis zum 31.10.2018 die Möglichkeit zu geben, sich auf einer Vergleichswebsite über die Entgelte für Zahlungskonten zu informieren – also über Kosten für die Kontoführung, Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften, Bargeldabhebungen oder die geduldete und eingeräumte Kontoüberziehung.

Mehr Transparenz ist gut für den Wettbewerb und könnte mehr Kunden dazu bringen, ihre Bankverbindung zu wechseln, so das Kalkül der Regierung. Doch noch gibt es keine entsprechenden Websites.

Derzeit prüft die staatliche Deutsche Akkreditierungsstelle Unternehmen, die künftig entsprechende Zertifikate an Vergleichsportale vergeben können. Eine konkrete Prognose für die Live-Schaltung des ersten Vergleichsportals gibt es nicht. Aber im Laufe des Jahres 2019 wird es passieren.

Telefonieren: Die EU wird voraussichtlich ab Mitte Mai 2019 Preisobergrenzen für Gespräche vom Handy oder Festnetz in einen anderen EU-Staat einführen. Eine Gesprächsminute soll maximal 19 Cent kosten. Für SMS innerhalb der EU dürfen höchsten sechs Cent pro Textnachricht berechnet werden.