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Lebensversicherungen: dringender Handlungsbedarf

Mitte März gab es  eine für Verbraucher wichtige Meldung: Der Staat plant diverse „Erleichterungen“ für die Lebensversicherungen. Eine dieser geplanten Einschnitte kann für bestehende Verträge einen Verlust von mehreren tausend Euro bedeuten. Daher sollten Sie handeln, wenn Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung haben und überprüfen, ob und wie Sie betroffen sind.

Bestehende Verträge: Geplante Einschnitte bei den Bewertungsreserven

Die Bewertungsreserven (das sind die Gewinne der Versicherung, die nur auf dem Papier stehen), die seit 2008 zur Hälfte den Kunden zustehen, sollen neu verteilt werden. Zu deutsch: Die Versicherung soll sie größtenteils behalten können. Damit würde die Auszahlung am Ende empfindlich geschmälert werden, bei größeren und/oder langlaufenden Verträgen betragen die Bewertungsreserven schon mal 10.000-15.000 Euro. Damit Sie ein Gefühl für die Höhe bekommen, um die es geht: Ich habe einen Vertrag mit Auszahlungsbetrag von rund 80.000 Euro gesehen, dort betrugen die Bewertungsreserven rund 7.000 Euro.

Relevant ist dieser Einschnitt vor allem für die Besitzer von Lebens- und Rentenversicherungen, die in Kürze fällig werden. Eventuell lohnt sich eine Kündigung, wenn die Auszahlung nach derzeitigem Recht höher ist als die Auszahlung nach dem geplanten neuen Recht.

Stichtag für den großen Preis

Nach dem vorliegenden Stand der Diskussion, soll der Tag der Verabschiedung des Gesetzes der Stichtag werden – und das könnte noch im März sein. Das bedeutet: Wer danach kündigt, unterliegt dann den neuen Regelungen. Sprich: die Bewertungsreserven können komplett weg sein.

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Falls Sie gerade denken, Sie haben das schon einmal gehört, dann liegen Sie richtig. Ende 2012 war eine solche Regelung schon einmal geplant, wurde dann aber durch die Proteste seitens des Verbraucherschutzes verhindert. Das kann natürlich auch diesmal passieren. Angesichts der anhaltenden Tiefzinsphase wird der Druck, den Versicherungen unter die Arme zu greifen, aber höher.

Was können und sollten Sie tun?

1) Besitzer von Lebensversicherungen sollten bei ihrer Versicherung nach dem Rückkaufswert zum derzeitigen Zeitpunkt inklusive einer Aufschlüsselung nach Bewertungsreserven und Schlussüberschuss (getrennt!) fragen.

Lassen Sie sich nicht abspeisen mit Sätzen wie „dauert, können wir nicht“. Eine Versicherung hat einem Mandanten gesagt, dass sie diese Berechnungen erst nach der Gesetzesverabschiedung erstellt. Das ist natürlich unmöglich. Bleiben Sie hartnäckig. Ein anderes, positives Beispiel: Der HDI hat die Daten unmittelbar telefonisch mitgeteilt. Falls Sie sich an Ihren Makler oder Versicherungsverkäufer wenden, bitten Sie um schnelle Reaktion. Eine Mandantin sagte mir, ihr Makler hätte gesagt, das wird alles nicht so schlimm. Ja genau, da fehlen Ihnen am Ende vielleicht 7.000 Euro, aber das macht ja nichts...

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2) Vergleichen Sie die Werte mit den Werten aus dem letzten Schreiben der Versicherung.

3) Wenn Sie bei der Bewertung der Ergebnisse unsicher sind, lassen Sie sich unabhängig beraten. Es gilt keineswegs die Devise, dass eine Kündigung immer sinnvoll ist!

Ganz unabhängig von der gebotenen Eile aufgrund der geplanten Gesetzesänderung ist dies eine gute Gelegenheit, die Versicherungen darauf zu überprüfen, ob Sie optimal gestaltet sind. Zahlen Sie jährlich? Das spart den Ratenzuschlag, der bis zu 5% des Beitrages ausmachen kann. Rentiert die Versicherung überhaupt noch akzeptabel?

Nehmen Sie diese Hau-Ruck-Aktion zum Anlass und überprüfen Sie Ihre Altersvorsorgeverträge.
Viel Erfolg dabei

Ihre Stefanie Kühn

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