Werbung
Deutsche Märkte geschlossen
  • DAX

    18.001,60
    +105,10 (+0,59%)
     
  • Euro Stoxx 50

    4.921,48
    +30,87 (+0,63%)
     
  • Dow Jones 30

    38.675,68
    +450,02 (+1,18%)
     
  • Gold

    2.310,10
    +0,50 (+0,02%)
     
  • EUR/USD

    1,0765
    +0,0038 (+0,36%)
     
  • Bitcoin EUR

    58.486,83
    +3.371,39 (+6,12%)
     
  • CMC Crypto 200

    1.359,39
    +82,41 (+6,45%)
     
  • Öl (Brent)

    77,99
    -0,96 (-1,22%)
     
  • MDAX

    26.300,82
    +48,41 (+0,18%)
     
  • TecDAX

    3.266,22
    +26,40 (+0,81%)
     
  • SDAX

    14.431,24
    +63,12 (+0,44%)
     
  • Nikkei 225

    38.236,07
    -37,98 (-0,10%)
     
  • FTSE 100

    8.213,49
    +41,34 (+0,51%)
     
  • CAC 40

    7.957,57
    +42,92 (+0,54%)
     
  • Nasdaq Compositive

    16.156,33
    +315,37 (+1,99%)
     

Verlust von Wertsachen: Vorsorgen zahlt sich aus

Wertsachen: Was tun beim Verlust? (Bild: thinkstock)
Wertsachen: Was tun beim Verlust? (Bild: thinkstock)

Ist das Smartphone plötzlich verschwunden oder die Geldbörse nicht mehr da, wo sie sein soll, ist der Schreck meist groß. Doch wer vorsorgt, hält den Schaden gering. Finanztest erklärt unter anderem, was Sie tun müssen, damit das Smartphone ein Foto vom Finder versendet oder ein verlorener Schlüssel postwendend zurückkommt.

Schlüssel verloren, Geldbörse gestohlen, Smartphone aus Unachtsamkeit vergessen – so eine Situation hat fast jeder schon erlebt. Kommen Dinge weg, ist es wichtig, möglichst schnell zu handeln, um Schäden in Grenzen zu halten. So stoppen Sie Langfinger oder unehrliche Finder, die mit Ihren Kreditkarten einkaufen wollen oder mit dem Smartphone Kosten verursachen.

Landet ein Fall vor Gericht und es geht darum, ob eine Versicherung zahlt oder nicht, verlangen Richter, dass  die Eigentümer Sorgfalt haben walten lassen. „Heben Diebe kurz nach der Tat schon Geld mit der Girocard und der Geheimzahl am Geldautomaten ab, gehen Richter davon aus, dass die Pin zusammen mit der Karte aufbewahrt wurde. Die Bestohlenen bleiben auf dem Schaden sitzen“, erklären die Experten vom Verbrauchermagazin Finanztest.

Gut ist es, für alle Fälle die Notrufnummer immer parat zu  haben. Über die 116 116 lassen sich viele Bankkarten und sogar einige andere Karten telefonisch lahm legen. Das gilt auch für die elektronische Funktion des Personalausweises. Wer den zentralen Sperrnotruf vom Ausland aus erreichen will, muss die 0049 vorwählen.

Anzeige erstatten

Ist davon auszugehen, dass es sich um einen Diebstahl handelt, sei es wichtig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, da Versicherer und Kartenherausgeber oft darauf Wert legen, so die Verbraucherschützer. Geht ein Pass oder Personalausweis verloren, ist der Besitzer verpflichtet, das der Passbehörde zu melden.

Grundsätzlich ist das örtliche Fundbüro die Anlaufstelle erster Wahl. Dort können Betroffene auch telefonisch anfragen oder die Onlinesuche nutzen. Geht etwas in öffentlichen Verkehrsmitteln oder Behörden verloren, ist nicht das Fundbüro zuständig. Jeder Verkehrsbetrieb und die Behörden haben eigene Stellen für Fundsachen.

Rücksendedienst für Schlüssel

WERBUNG

Für Haus- und Autoschlüssel lässt sich Vorsorge treffen. „Registrieren Sie sich bei einem Schlüssel-Rücksendeservice und befestigen Sie seine Anhänger am Schlüsselring“, rät Finanztest. Fürs Smartphone gilt: Handybildschirm mit einem Sicherheitscode oder Passwort sperren. Zudem sollten Sie sich die 15-stellige IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identification) notieren. Über die lässt sich ein Handy identifizieren, falls es wieder auftaucht. Die Nummer finden Sie unter dem Akku, auf der Rückseite oder am Sim-Kartenfach. Viele Geräte zeigen sie auch über die Tastenkombination *#06# an.

Zusätzlich können Sie auf dem Smartphone eine Sicherheits-App installieren, über die sich Ihr Gerät per Internet orten oder sperren lässt. Manche Apps registrieren auch, wenn das Handy anders als üblich genutzt wird, machen dann automatisch ein Foto vom Nutzer und senden es per E-Mail an den Smartphone-Besitzer. Das ist auch dann der Fall, wenn etwa das Passwort drei Mal falsch eingegeben oder die SIM-Karte entfernt wird.

Lesen Sie auch: Foto-Clouds - Flickr ist Testsieger

Übrigens, wenn Sie selbst einmal etwas finden, sollten Sie die Fundsache in jedem Fall abgeben. Das gilt für alle Gegenstände mit einem Wert über zehn Euro. Wer das nicht tut, macht sich strafbar, so Finanztest. Lassen Sie sich aber eine Bestätigung geben, dass Sie den Fund abgegeben haben, zumindest wenn Sie den Finderlohn wollen. Der ist nämlich sogar gesetzlich geregelt.  Bis zu 500 Euro Wert beträgt der fünf Prozent, bei teureren Fundsachen drei Prozent.

Sehen Sie auch: Der Traum vom bruchfesten Display