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Prokon droht Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz

Dunkle Gewitterwolken ziehen über einem Feld mit Windenergieanlagen in Brandenburg. Foto: Patrick Pleul/Archiv

Der Ökoenergiefinanzierer Prokon hat seine Anleger vor einer drohenden Insolvenz gewarnt, falls weiter Kapital abgezogen wird. Das Unternehmen mit Sitz in Itzehoe (Schleswig-Holstein) forderte die Anleger auf, keine weiteren Genussrechte zu kündigen.

Sollte es «nicht gelingen, die Liquiditätslage sehr schnell wieder zu stabilisieren, werden wir voraussichtlich Ende Januar gesetzlich gezwungen sein, eine Planinsolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einzuleiten», heißt es in einem mit Datum 10. Januar auf der Internetseite veröffentlichten Schreiben der Geschäftsführung. Nach Angaben des Unternehmens gibt es über 75 000 Anleger, die Prokon fast 1,4 Milliarden Euro anvertraut haben. Für Nachfragen war Prokon am Samstag nicht erreichbar.

Prokon hatte seine Geldgeber bereits im Dezember aufgefordert, die Zinsen für das zweite Halbjahr 2013 zur Entspannung der Liquiditätslage im Unternehmen zu belassen. «Mit großem Bedauern stellen wir fest, dass aufgrund der seit Monaten andauernden Medienkampagne gegen Prokon nach wie vor zahlreiche Anleger aus Angst vor einem Verlust ihres angelegten Geldes ihre Genussrechte kündigen», hieß es nun. Daher sei diese Maßnahme nicht ausreichend. «Somit stehen wir vor einem ernsten Problem.»

Das Unternehmen veröffentlichte auf seiner Internetseite vorformulierte Rückantworten, in denen sich die Anleger verpflichten sollen, ihr Geld bis mindestens zum 31. Oktober 2014 nicht zurückzufordern, und auch auf die direkte Auszahlung von Zinsen zu verzichten. Auch danach sollen sie ihre Anlage nur in Raten über zwölf Monate ausbezahlt bekommen. Wer dagegen seine Genussrechte zeitnah kündigt, unterschreibt mit dem Formular den Satz: «Eine Insolvenz von Prokon nehme ich bewusst in Kauf.»

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Ein Insolvenzrechtsexperte warnte Anleger allerdings davor, auf Ansprüche zu verzichten. «Anlegern, die nicht rechtzeitig ihre Rechte sichern, steht in einem Insolvenzverfahren aufgrund des Nachrangs der Genussrechte nicht einmal eine Insolvenzforderung zur Verfügung», sagte der Berliner Rechtsanwalt Christoph Kaltmeyer «Wallstreet Online».

Das Unternehmen finanziert vor allem Windparks und sammelt dazu bei Anlegern Geld ein. In einer aggressiven Werbekampagne wurden jährliche Zinszahlungen von durchschnittlich 8 Prozent zugesagt. Im vergangenen Jahr hat Prokon nach eigenen Angaben rund 330 Millionen Euro an Zinsen ausgeschüttet, gleichzeitig lief ein Verlust von knapp 210 Millionen Euro auf. Verbraucherschützer hatten wiederholt das Geschäftsmodell infrage gestellt und mangelnde Transparenz beklagt.

Bereits im September 2012 hatte das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen ein Unternehmen der Prokon-Unternehmensgruppe wegen unlauterer Werbung stattgegeben. Dessen Verkaufsprospekt enthalte irreführende Werbeaussagen zur vermeintlichen Sicherheit der Geldanlage, teilte das OLG damals mit (Urteil vom 5.9.2012, Az. 6 U 14/11). Das Unternehmen bewerbe Genussrechte als Geldanlage. Bei Genussrechten, einer Beteiligungsform an einer Gesellschaft, bestehe die Möglichkeit, dass bei einer Insolvenz die Einlagen ganz oder teilweise nicht mehr zurückgezahlt werden können.