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Order

Als Order wird der Auftrag zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers bezeichnet. Ein Anleger, der ein Wertpapier kaufen möchte, erteilt seiner Bank einen entsprechenden Auftrag. Die Bank leitet diesen Auftrag dann an einen Vertreter an einer Präsenzbörse weiter beziehungsweise stellt den Auftrag direkt in ein Handelssystem wie Xetra ein, je nachdem, über welche Börse der Anleger die Wertpapiere geordert hat. Ein Anleger hat in der Regel also keinen direkten Zugang zur Börse, sondern erteilt seine Kauf- und Verkaufsaufträge gegenüber der Bank, die diese Aufträge an die Börse weiterleitet. Grund dafür ist, dass am direkten Börsenhandel nur registrierte Börsenmitglieder teilnehmen dürfen. Dadurch ist sichergestellt, dass alle Akteure, die im großen Maßstab Wertpapiere handeln, auch über die notwendige Bonität und die notwendigen Kenntnisse verfügen.

Es gibt verschiedene Orderzusätze, die Kursbedingungen setzen, unter denen die Order ausgeführt werden soll. Limit-Orders (siehe Limit) setzen Mindestpreise beim Verkauf (Verkauf-Limit-Order) oder Maximalpreise beim Kauf (Kauf-Limit-Order) eines Wertpapiers. Stop-Orders (siehe Stop-Loss) setzen Preisgrenzen, bei deren Unterschreitung ein Wertpapier verkauft werden soll (Stop-Loss) beziehungsweise bei deren Überschreitung ein Wertpapier gekauft werden soll (Stop-Buy). Darüberhinaus gibt es weitere Zusätze, die potentielle Ausführungskurse genauer spezifizieren. Unlimitierte Orders (auch billigst genannt) werden ohne Einschränkung zum nächst handelbaren Kurs ausgeführt.

Weitere Handelszusätze konkretisieren andere Ausführungsbedingungen wie zeitliche Gültigkeit oder das Erlauben oder Verbieten von Teilausführungen.